#Arbeiten im Alter: neu aufgelegt, kaum besser

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zur Förderung von Erwerbsarbeit im Pensionsalter präsentiert. Die gute Nachricht: die unsägliche Flat-Tax ist Geschichte. Die schlechte Nachricht: die neuen Vorschläge sind auch nicht besser.

Auf den ersten Blick mögen die Vorschläge für einige Pensionist:innen ja durchaus erfreulich sein. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die neue Regelung steht auf wackeligen rechtlichen Beinen, verschärft soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten und könnte am Ende nicht nur uns allen, sondern gerade auch Pensionist:innen, teuer zu stehen kommen.

Was ist geplant?

Wer das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht hat, mindestens 40 Versicherungsjahre vorweisen kann und neben der Pension weiterarbeitet, soll ab 2027 auf ein Erwerbseinkommen von bis zu 1.250 Euro im Monat nur mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der Rest bleibt steuerfrei, auch die Pensionsversicherungsbeiträge fallen weg.

Menschen, die den Pensionsantritt aufschieben, profitieren doppelt: Sie zahlen keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr, erhalten weiterhin die volle Gutschrift am Pensionskonto und zusätzlich den Pensionsbonus von 5,1 %.

Wer bleibt außen vor?

Ein Haken dabei: Die Voraussetzung von 40 Versicherungsjahren. Mehr als ein Drittel aller Neupensionist:innen erfüllt diese Voraussetzung schon mal nicht. Besonders gravierend ist die geschlechtsspezifische Schieflage: 2024 erreichten mehr als die Hälfte – nämlich 51 Prozent der Frauen – die 40 Versicherungsjahre erst gar nicht. Damit ist es für sie mit dem „steuerfreien“ Arbeiten neben der Pension auch schon vorbei – soweit sich nicht noch was ändert. Damit wird die geschlechterspezifische Ungleichheit im Pensionssystem noch weiter verfestigt – Frauen mit niedrigen Pensionen, die gerne als Beispiel herangezogen werden, wer von der neuen Regelung mit Steuerfreibetrag profitiert, schauen in Wirklichkeit regelrecht „durch die Finger“.

Teuer – ohne Mehrwert

Ein weiteres Problem: Mit dem Wegfall der Pensionsbeiträge für Erwerbstätige im Pensionsalter fehlen der Pensionsversicherung jährlich rund 220 Mio. Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen. Diese müssen künftig aus dem Bundesbudget abgedeckt werden. Damit entstehen dem öffentlichen Haushalt weitere, zusätzliche Pensionskosten, die das Budget belasten.

Bereits budgetwirksam geworden sind nämlich die höheren Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen – die „Hebesätze“ – von 500 Mio. Euro jährlich, die entgangenen Lohnsteuereinnahmen aufgrund der erhöhten KV-Beiträge für Pensionist:innen von 200 Mio. Euro, die Ausgleichsmaßnahmen der ÖGK mit rund 100 Mio. Euro sowie die Steuerfreibeträge für arbeitende Pensionist:innen, die dem Finanzminister noch einmal rund 150 Mio. Euro kosten.

Insgesamt summieren sich die strukturellen Mehrbelastungen aufgrund pensionsbezogener Maßnahmen – ohne Pensionserhöhungen wohlgemerkt! – auf rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr! Nochmals: Ohne dass von diesem Betrag auch nur ein einziger Euro mehr Pension ausbezahlt wird. 1,15 Milliarden Euro jährlich in Zeiten, wo angeblich strikter Sparzwang und Budgetdisziplin zu herrschen hat.

Ungerechte Verteilung

Menschen mit hohen Pensionen profitieren deutlich stärker als jene mit niedrigen, weil sie in eine höhere Steuereinkommensklasse fallen. Wer etwa 3.000 Euro Pension bezieht, spart sich wesentlich mehr als jemand mit knapp über 1.000 Euro Pension, weil die Steuerbelastung beim „reichen“ Pensionisten für das Gesamt-Zusatzeinkommen aufgrund des Steuerfreibetrags geringer ausfällt als für die Pension (weil bei einem Einkommensteuersatz von z.B. 30 % diese erst bei jenem Teil des Erwerbseinkommens anfallen, das über 1.250 Euro monatlich liegt).

Dagegen kann es bei „ärmeren“ Pensionist:innen passieren, dass sie mit dem Zuverdienst überhaupt erst in eine Steuerstufe „rutschen“. Einkommensstarke Pensionist:innen profitieren also ungleich stärker als einkommensschwache.

Fragwürdige Wirkung und rechtliche Risiken

Arbeitsmarktpolitisch ist der Effekt „überschaubar“, die Regelung völlig sinnlos. Erstens begünstigt die neue Regelung vor allem jene, die ohnehin schon neben der Pension arbeiten – es entstehen sogenannte Mitnahmeeffekte.

Gleichzeitig könnten überhaupt Anreize entstehen, mit Erreichen des Pensionsantrittsalters in Pension zu gehen, statt länger im Erwerbsleben zu bleiben und den Pensionsantritt nach hinten zu verschieben – der Effekt des steuerfreien Zuverdienstes besteht so oder so. Arbeitslosigkeit unter 65 wird mit dieser Regelung jedenfalls nicht bekämpft. Und diese ist das bei weitem größere und relevantere Problem als Arbeiten im Pensionsalter zu attraktivieren.

Hinzu kommen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Warum soll ein Zusatzeinkommen von über 65-Jährigen steuerlich anders – sprich günstiger – behandelt werden, als ein Zweiteinkommen bei Jüngeren (z.B. zwei Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander)? Im Gegensatz zum Nebenerwerb bei Pensionist:innen wird ein zweites Teilzeitbeschäftigungsverhältnis nämlich nicht steuerlich bzw. abgabentechnisch begünstigt, sondern sinnigerweise voll besteuert. Das entspricht weder dem Gleichbehandlungsprinzip noch ist es fair.

Wer profitiert tatsächlich?

Auch nicht uninteressant: Von rund 46.000 Menschen über 65 (auch ca. 25.000 Unter-65jährige Frauen verdienen aufgrund des noch begünstigten Pensionsantrittsalters neben der Pension dazu, das läuft allerdings bekanntermaßen 2032 aus, Anm.), die 2024 neben einer Pension dazuverdient haben, sind etwa zwei Drittel Männer, davon rund 70 % selbständig und/oder freiberuflich tätig. Unterm Strich profitieren von der neuen Freibetragsregel also höchstens 2 % aller Pensionist:innen über 65 – überwiegend gut verdienende Männer. Warum wird dieser Gruppe dieses hunderte Millionen Euro schwere Steuergeschenk gemacht? Was macht das für einen arbeitsmarkt- oder wirtschaftspolitischen Sinn?

Wer zahlt die Rechnung?

Zuallererst einmal: Wir alle. Weil die Budgetausgaben weiter steigen – sinnloserweise, weil es keinerlei wünschenswerte, positive Effekte auf Arbeitsmarkt oder wirtschaftliche Situation hat. Und es verlieren paradoxerweise auch die Pensionist:innen: Weil die niedrigeren Pensionsbeiträge wohl über niedrigere Pensionssteigerungen wieder hereingeholt werden, um das Budget nicht noch zusätzlich zu belasten. Schließlich kostet das gesamte Paket – Steuerfreibetrag und PV-Beitrags-Abschaffung – jährlich 370 Mio. Euro. Das entspricht in etwa 0,6 Prozentpunkten weniger Pensionsanpassung, die Gesamtausgaben von bisher 1,15 Milliarden Euro jährlich sogar mehr als 1,5 Prozentpunkten.

Fazit: Warum das Ganze?

Ja, es gibt auch einen positiven Punkt: Aus dem ursprünglich mit 470 Mio. Euro budgetierten „Arbeiten im Alter“-Paket wurden noch 100 Mio. Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen herausgelöst. Das ist begrüßenswert. Macht die anderen Punkte allerdings nicht besser.

„Arbeiten im Alter“, wie es sich aktuell darstellt, begünstigt vor allem eine kleine, privilegierte Gruppe an ohnehin bereits arbeitenden Pensionist:innen, verschärft bestehende Ungleichheiten im Pensionssystem und belastet das Budget dabei erheblich. Es ist in der aktuellen arbeitsmarkt- wie auch wirtschaftspolitischen Situation so unnötig wie unsinnig. Bezahlt wird die neue Regelung dabei von allen – auch von jenen, die im Alter weder dazuverdienen können noch dürfen. Warum also das Ganze?

Eins ist jedenfalls sicher: Wenn es eine Sparmaßnahme gäbe, die  richtig, sinnvoll und intelligent gesetzt wäre, wäre es Sparen  bei „Arbeiten im Alter“.  Diese Chance hat diese Regierung allerdings vorerst einmal vertan.