Lasst die #Bildungskarenz in Ruh‘!

Die Agenda Austria reitet mal wieder. Und es darf getrost davon ausgegangen werden, durchaus in Absprache mit dem Arbeitsministerium. Das will nämlich schon seit längerem die Bildungskarenz „reformieren“ – sprich einige hundert Millionen einsparen. Schließlich sollen ja Lohnnebenkosten gesenkt werden. Nur wird sich das halt wieder mal nicht spielen.

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#Schulungszuschlag neu: Jetzt auch bei der Sozialhilfe!

Ein weiterer sozialpolitischer Erfolg der Grünen: Der Schulungszuschlag neu –  der ehemalige „Bildungsbonus“  –  wird auch auf Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen ausgeweitet. Diese wichtige Maßnahme wurde am 28. Februar im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Erstaunlicherweise ausgerechnet gegen die Stimmen der selbsternannten Bildungs- bzw. Sozialparteien NEOS und SPÖ. Aber fangen wir von vorne an …

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#ÖVP-„Österreichplan“: Und wieder einmal Kürzungsfantasien in türkis

Inzwischen versucht die ÖVP schon gar nicht mehr, ihre Kürzungsfantasien bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – sprich „degressives Arbeitslosengeld“, also  zu Beginn 70%, dann sinkend, dafür eine zweiwöchige Wartefrist – zu verschleiern (Spoiler: alleine diese Maßnahme hätte vielen Arbeitslosen Kürzungen gebracht – mit ein Grund, warum wir der Arbeitslosengeld-Reform nicht zustimmten). Im „Österreich“-Plan ist von einer Erhöhung zu Beginn schon gar keine Rede mehr, dafür von einer Kürzung des Arbeitslosengelds unter eine Nettoersatzrate von 50 %.  Einfach ehrlich, einfach ÖVP.  So wenig neu  und jedenfalls erwartbar.

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#Arbeitslose und Geringfügigkeit: Lasst’s den Erlass!

Hohe Wellen hat der kürzlich von Arbeitsminister Kocher getätigte Erlass ans AMS geschlagen. Mit diesem Erlass soll der Druck auf Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher:innen, die nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen erhöht werden, möglichst rasch eine Vollzeit- oder (höhere)Teilzeitstelle anzunehmen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ beim Versuch, einen Vollzeitjob zu bekommen zeigt (so muss etwa – laut Erlass – nachgewiesen werden, dass man beim „geringfügigen“ Arbeitgeber um einen Vollzeitjob gebeten hat), dem droht eine Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe.

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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