#Arbeitslose und Geringfügigkeit: Lasst’s den Erlass!

Hohe Wellen hat der kürzlich von Arbeitsminister Kocher getätigte Erlass ans AMS geschlagen. Mit diesem Erlass soll der Druck auf Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher:innen, die nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen erhöht werden, möglichst rasch eine Vollzeit- oder (höhere)Teilzeitstelle anzunehmen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ beim Versuch, einen Vollzeitjob zu bekommen zeigt (so muss etwa – laut Erlass – nachgewiesen werden, dass man beim „geringfügigen“ Arbeitgeber um einen Vollzeitjob gebeten hat), dem droht eine Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe.

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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#Warum aus der Arbeitsmarktreform letztlich nichts wurde

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen ist die Arbeitsmarktreform nun endgültig abgesagt. Schon bei den Regierungsverhandlungen ist offensichtlich geworden, wie schwer es ist, im Bereich der Arbeitsmarktpolitik – einem seitens der ÖVP ideologisch besonders aufgeladenen Thema – gemeinsame Positionen zu finden. Entsprechend „dünn“ und unverbindlich ist das Kapitel auch ausgefallen.

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#Zuverdienst ersatzlos abschaffen? Eine schlechte Idee …

Ein Interview in den OÖN hat neulich für Einiges an – berechtigter – Aufregung gesorgt. AMS-Chef Johannes Kopf hat in diesem die Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeiten bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gefordert. Aktuell dürfen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher*innen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Diese Möglichkeit will Kopf nun abschaffen.

Ich halte die Forderung von AMS-Chef Johannes Kopf nach einer Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose gleich aus mehreren Gründen für falsch.

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#Der Arbeitsmarkt ist geöffnet. Der ‚Bartenstein-Erlass‘ ist tot. Gut so.

Türkis kommuniziert. Aktuell wenn es um den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen geht. Der VfGH hat den alten ‚Bartenstein-Erlass‘ aufgehoben. Einen neuen Erlass gibt es auch schon. Und – glaubt man türkiser Kommunikation – bleibt alles ähnlich restriktiv wie beim Alten. Aber: Wenn türkis etwas kommuniziert ist immer ein Faktencheck geboten.

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