#Glücklich ist, wer vergisst …: Die Kündigungsfristen, die SPÖ und die SPÖ-Gewerkschafter*innen

Zuallererst die gute Nachricht: Die Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bleibt bis Ende September 2021 erhalten. Von uns erreicht, wurde das im letzten Nationalratsplenum beschlossen. Eine wichtige Maßnahme für rund 240.000 Notstandshilfebezieher*innen – viele von ihnen bereits längere Zeit arbeitslos und darum  auch besonders gefährdet, in Armut zu fallen und ausgegrenzt zu werden.

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#Einige Fragen und Antworten zum neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gesetz (LSD-BG)

Viel zu lasche Strafen? Lohn- und Sozialdumping  „im Angebot“? Abschaffung des Kumulationsprinzips? Viele Behauptungen schwirren aktuell in den sozialen Medien angesichts der Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes herum. Glaubt man den Kommentaren in den sozialen Medien, war das Kumulationsprinzip eine wirkungsvolle Waffe gegen Lohn- und Sozialdumping während die neue Regelung Lohn- und Sozialdumping zum lohnenden Geschäft werden lässt. Nur: Stimmt das wirklich?
Viele Fragen und manche Kritik sind durchaus nachvollziehbar. Viele Behauptungen halten allerdings einem Realitycheck nicht wirklich stand und scheinen eher parteipolitisch als inhaltlich motiviert.
In diesem Beitrag versuchen wir,  auf einige, immer wieder auftauchende Fragen Antworten zu geben.

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#Mehr soziale Sicherheit für Landarbeiter*innen und Erntehelfer*innen

Heute wurde im Nationalrat einstimmig (!) das neue Landarbeitsgesetz (LAG) beschlossen und so ein klares Zeichen für die Stärkung der Rechte von Landarbeiter*innen gesetzt. Künftig gibt es für Melker*innen – egal ob sie im Burgenland oder in Tirol arbeiten – keine arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede mehr.  Bundesländergrenzen zählen nicht mehr.

Das neue Gesetz führt 9 Landarbeitsgesetze und 100 Verordnungen zusammen und gilt für rund 35.000 Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Das Rechtssystem für Landarbeiter*innen wurde „verbundlicht“. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit von Arbeitgeber*innenzusammenschlüssen – mehrere landwirtschaftliche Betriebe schließen sich zusammen und beschäftigen Landarbeiter*innen. Damit sollen durchgängigere Beschäftigungsverhältnisse und eine Stabilisierung der Einkommen ermöglicht werden.

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