#Bye, Bye, ‚Bartenstein‘-Erlass

Lange erwartet und jetzt endlich da. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gesprochen. Und der Spruch ist ausgesprochen erfreulich: Asylwerber*innen müssen einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Der sogenannte ‚Bartenstein‘-Erlass aus dem Jahr 2004, der Asylsuchende vom Arbeitsmarkt – mit Ausnahme befristeter Saison- oder Erntearbeit – weitgehend  ausschloss, ist damit Geschichte. Aufgehoben wurde auch ein Erlass der ehemaligen FPÖ-Arbeitsministerin Hartinger-Klein (2018),  der die kurzfristig geschaffene Möglichkeit für unter-25-jährige Asylwerber*innen eine Lehre absolvieren zu können, wieder abschaffte.

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