#Luxuspensionen: Ihr Beitrag bitte!

Am Mittwoch, den 8. Oktober 2025 ist mal wieder  Sozialausschuss. Und da wird u.a. die Pensionserhöhung für 2026 beschlossen: Niedrige und mittlere Pensionen bis 2.500 Euro – das sind rund 70 % der Pensionist:innen – erhalten die volle Inflationsabgeltung von 2,7 %. Damit ist eine unsere wichtigsten Forderungen erfüllt. Alle Pensionen darüber einen Fixbetrag von Euro 67,50.
Was allerdings fehlt: Ein fairer und gerechter Beitrag der Luxuspensionen. Und darüber berichtet heute die „Kronen-Zeitung“ .

Aus „Die Krone“ vom 6. Oktober 2025, Seite 3

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#KV-Beitragserhöhung für Pensionisten: Rechte Tasche, Linke Tasche und ein Riesenloch

Der kürzlich erfolgte Nationalrats-Beschluss der Koalition von ÖVP, SPÖ und NEOS über die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen auf 6% kostet nicht nur die Pensionist:innen viel Geld: Nämlich ab 2026 jedes Jahr 700 Mio Euro aufwärts. Er kommt zusätzlich auch den Staat sehr teuer. Warum?

Einerseits verliert der Finanzminister 200 Mio Euro Einnahmen aus der Lohnsteuer. Die Erhöhung der KV-Beiträge senkt nämlich die Bemessungsgrundlage für d Lohnsteuer und reduziert damit das Lohnsteueraufkommen. 200 Mio Euro die bei der Budgetsanierung fehlen. Und das bei knappen Kassen.
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#Pensionsreform: Unangebrachte Gigantomanie

Wieder mal  Zeit der Superlativen. Es sei die „größte Pensionsreform“ seit 20 Jahren prahlte der NEOS-Klubobmann und sein ÖVP-Pendant nickte eifrig Zustimmung. Sichtbar stolz waren die beiden auf das Präsentiert, die SPÖ-Sozialministerin fand es da gar nicht notwendig, anwesend zu sein. Nun, Gigantomanie war angesichts des Präsentierten eigentlich nicht wirklich angebracht angesichts der Größe des Pakets. Mehr als „Nichts“ ist es allerdings allemal. Was planen nun schwarz-rot-pink ganz konkret?

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#Arbeits- und Sozialpolitik in türkis-rot-pink (IV): Neue Töne bei Pensionen

Regierende haben’s nicht leicht. Einerseits müssen Programme so allgemein formuliert sein, dass alle Beteiligten irgendwie damit leben können. Andererseits sollen sie ein möglichst klares Bild davon zeichnen, was in den nächsten Jahren gemacht werden soll. Eine Möglichkeit, mit diesem Widerspruch umzugehen ist, genauere Festlegungen weit in die Zukunft, am besten über die aktuelle Gesetzgebungsperiode hinaus, zu verlegen.

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