#Schulungszuschlag neu: Jetzt auch bei der Sozialhilfe!

Ein weiterer sozialpolitischer Erfolg der Grünen: Der Schulungszuschlag neu –  der ehemalige „Bildungsbonus“  –  wird auch auf Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen ausgeweitet. Diese wichtige Maßnahme wurde am 28. Februar im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Erstaunlicherweise ausgerechnet gegen die Stimmen der selbsternannten Bildungs- bzw. Sozialparteien NEOS und SPÖ. Aber fangen wir von vorne an …

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#Italien: Rechtsregierung streicht Sozialhilfe

Die Italienische Regierungskoalition aus Rechtskonservativen und Rechtextremen schafft die erst 2019 unter der 5-Sterne-geführten Regierung beschlossene Sozialhilfe („Bürgereinkommen“ oder „Bürgergeld“) wieder ab. Weit über zwei Millionen Italiener:innen – insbesondere Bewohner:innen des wirtschaftlichen schwachen, von Armut und Arbeitslosigkeit besonders stark betroffenen Südens – verlieren ihre Existenzgrundlage.

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#Wartefrist bei Sozialleistungen? Ein Schuss ins (eigene) Knie

Jetzt ist es schon wieder passiert. Die ÖVP fordert einmal mehr – diesmal in Person der Familienministerin – dass Ausländer:innen erst nach einer 5-jährigen Wartefrist (die vollen) Sozialleistungen erhalten sollen. Und wieder einmal bleibt die ÖVP sehr unkonkret, wenn es darum geht, näher zu definieren, welche Sozialleistungen denn überhaupt gemeint sein könnten. Konkret ist die ÖVP beim Ziel: nicht Zuwander:innen ins Sozialsystem, sondern solche, die bei uns wirklich arbeiten wollen, sollten nach Österreich kommen. Es gilt ja schließlich auch, rechte Wähler:innensegmente zu halten.

Wir Grünen lehnen diese ÖVP-Pläne seit jeher ab. Mit uns ist das nicht zu machen. Das weiß natürlich auch die ÖVP. Auch in rechtlicher Hinsicht – so die Einschätzung der meisten Expert:innen – sind die ÖVP-Pläne nicht durchführbar. Dennoch sollte man sich sich mit den ÖVP-Forderungen – und insbesondere was diese in letzter Konsequenz bedeuten würden – näher auseinandersetzen. Denn es wird nicht das erste und mit Sicherheit nicht das letzte Mal gewesen sein, dass derartige Forderungen in die politische Diskussion geworfen werden.

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#Arbeitslose und Geringfügigkeit: Lasst’s den Erlass!

Hohe Wellen hat der kürzlich von Arbeitsminister Kocher getätigte Erlass ans AMS geschlagen. Mit diesem Erlass soll der Druck auf Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher:innen, die nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen erhöht werden, möglichst rasch eine Vollzeit- oder (höhere)Teilzeitstelle anzunehmen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ beim Versuch, einen Vollzeitjob zu bekommen zeigt (so muss etwa – laut Erlass – nachgewiesen werden, dass man beim „geringfügigen“ Arbeitgeber um einen Vollzeitjob gebeten hat), dem droht eine Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe.

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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