211 Seiten hat das neue Regierungsprogramm. Gerade einmal eine dreiviertel (!) Seite behandelt das Thema Kindergrundsicherung. So kurz wie vage Ernüchternd. Bei allem guten Willen: Kinderarmut lässt sich so jedenfalls nicht bekämpfen. Dabei ließe sich auf der grünen Vorarbeit und den grünen Erfolgen gut aufbauen.
#Arbeits- und Sozialpolitik in türkis-rot-pink (II): Letztes soziales Netz vor Zerreißprobe
Das Flickwerk Sozialhilfe steht – geht es nach der neuen Regierung – vor einer grundlegenden Reform. Und die ist eine Gratwanderung: Zwischen Gipfel und Totalabsturz ist alles drinnen. Einige Vorschläge haben es nämlich ziemlich in sich. Würden sie umgesetzt, drohen weitere Löcher ins soziale Netz gerissen zu werden.
#Arbeits- und Sozialpolitik in türkis-rot-pink (I): Ambitionsloses Hoffen

Die gute Nachricht: Wir haben eine Regierung ohne FPÖ-Beteiligung. Das ist schon was und keineswegs selbstverständlich. Drohende sozialpolitische Katastrophen wurden abgewehrt.
Die ernüchternde Nachricht: Im Bereich der Sozial- und vor allem Arbeitsmarktpolitik schwankt das Regierungsprogramm zwischen Ambitionslosigkeit und dem Prinzip Hoffnung hin und her. Und so mancher „Leuchtturm“ entpuppt sich bei näherem Hinschauen eher als kleine, flackernde Kerze. In einigen Bereichen drohen empfindliche Kürzungen. Das letzte soziale Netz droht weiter durchlöchert zu werden.
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#FPÖVP und die Sozialhilfe: Ritze, Ratze, voller Tücke … (I)
… ins Sozialsystem `ne Lücke! Ja, und was für eine. Das geleakte blau-schwarze Koalitionspapier hat’s in sich. Vom letzten sozialen Netz – der Sozialhilfe – bleibt kaum mehr was übrig. Dafür will die ÖVP endlich ihre „Arbeitsmarktreform“ umsetzen und die abgeschaffte Notstandshilfe mit der kaum mehr existenten Sozialhilfe zusammenführen. Absurd? Zynisch? Menschenverachtend? Entwürdigend? Ja. Blau-Schwarz halt, wie zu erwarten. Schauen wir’s uns zuallererst die Pläne mit der Sozialhilfe genauer an …
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#Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit: ÖVP-geführtes Arbeitsministerium blitzt bei VwGH ab
Die ÖVP wurde wieder einmal von einem Gericht in die Schranken gewiesen. Dieses Mal vom VwGH. Der hat entschieden, dass vor der Arbeitslosigkeit aufgenommenes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis KEIN Hinderungsgrund ist, Arbeitslosengeld zu erhalten. Aber von Anfang an …
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