#Corona-Krise sozial abfedern

Am Freitag wurde im Nationalrat das 3. COVID-19-Paket mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN beschlossen. In diesem Paket befinden sich auch einige bemerkenswerte sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Die sind auch dringend notwendig. Denn längst ist die Corona-Krise nicht nur zur gesundheitlichen, sondern auch zur sozialen und wirtschaftlichen Krise geworden. Über 560.000 Arbeitslose – die höchste Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit – sprechen da eine deutliche Sprache und sind eine enorme Herausforderung für die Gesellschaft insgesamt. Aktuell ist es fast unmöglich einen neuen Job zu finden und ist mit Arbeitslosigkeit ein erhöhtes Armutsrisiko verbunden. Was hat nun der Nationalrat u. a. beschlossen?

    • Das Budget für Kurzarbeit wurde von 400 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht, mit der Möglichkeit dieses per Verordnung auch weiter anzuheben – was wohl auch notwendig werden wird (Anm.: und inzwischen auch geschehen ist, nämlich auf 3 Mrd. Euro).
    • Der Familienhärtefonds, der Familien in Notlagen finanziell unterstützt, wurde auf 30 Mio. Euro erhöht.
    • Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld sowie der Berufs- und Einkommensschutz soll für die Dauer der Covid-19-Krise verlängert werden. Arbeitslose können in diesem Zeitraum also nicht in die Notstandshilfe fallen. Link zur Entschließung
    • Das AMS bekommt 500 Mitarbeiter*innen zusätzlich – wie Sozialminister Anschober schon in der Nationalratssitzung angekündigt hat und nun auch als Entschließungsantrag beschlossen wurde. Eine wichtige Maßnahme, weil die Kapazitäten des AMS aktuell voll ausgeschöpft sind, angesichts tausender zu bearbeitender Kurzarbeitsanträge und der massiv steigenden Arbeitslosigkeit. Link zur Entschließung
    • Weil auf die Krankenversicherungen in Folge der Covid-19-Maßnahmen enorme Kosten zukommen, werden Regierung und Krankenkassen aufgefordert, ein Konzept für die finanziell nachhaltige Absicherung der Kassen bei Erhalt der hohen Qualität, vorzulegen. Link zur Entschließung
    • Wer von April bis Juni aufgrund einer finanziellen Notlage die Miete nicht zahlen kann, darf nicht gekündigt werden. Vermieter*innen können erst nach dem 31. Dezember 2020 den Rückstand gerichtlich einklagen, Mieter*nnen haben immer noch Zeit, den Mietrückstand bis spätestens Mitte 2022 zurückzahlen, bevor sie gekündigt werden können.
    • Auch Kreditraten können per Gesetz um 3 Monate gestundet werden.
      Boni bis 3000 Euro, die Beschäftigte für ihren Einsatz in der Corona-Krise erhalten, bleiben steuerfrei.

Einiges wurde also bereits erreicht. Einige Fragen sind noch offen. Nicht erreicht wurde etwa eine Anhebung bzw. Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Dauer der Krise. Was auch noch fehlt, sind Maßnahmen zur Absicherung geringfügig Beschäftigter. Wir werden uns bemühen, auch hier Lösungen zu finden, was zugegebenermaßen bei einer in sozialen Fragen oft genug ganz anders denkenden und tickenden ÖVP alles andere als einfach ist. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass zuletzt einiges möglich war, was bislang undenkbar schien. Wir bleiben jedenfalls dran!