Am 15. Juni wurde von der Bundesregierung das dritte Entlastungspaket vorgestellt. Dieses ist dringend notwendig – denn die Inflation hat neue Rekordwerte erreicht, die insbesondere durch den Überfall Russlands auf die Ukraine und andere überregionale Krisen noch befeuert wird. Energie- und Rohstoffpreise sind massiv gestiegen, Lieferkettenprobleme haben sich verstärkt, Haushalte geraten finanziell mehr und mehr unter Druck.
In den letzten Wochen wurde daher eine weiteres – drittes – umfangreiches Anti-Teuerungspaket verhandelt, das insbesondere jenen hilft, die von der Teuerung besonders stark betroffen sind, aber auch weit in die „Mittelschicht“ hineinwirkt. Ein erster Teil des Pakets umfasst kurzfristige Hilfen, die teilweise noch im Sommer ausbezahlt werden. Der zweite Teil hat eine langfristige Inflationsabgeltung zum Ziel – sowohl im Steuersystem als auch bei Sozialleistungen, die ab 2023 jährlich valorisiert – also um die Teuerung erhöht – werden.
Hier ein Überblick über die wichtigsten kurzfristigen Leistungen, die in den kommenden Wochen und Monaten umgesetzt werden (Entlastungssumme insgesamt: 6 Mrd. Euro – 5 Mrd. Privathaushalte, 1 Mrd. Unternehmen):
-
- Menschen mit sehr niedrigen Einkommen, die auf Sozialtransfers angewiesene sind (Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestpension, Sozialhilfe, Studienbeihilfe …) erhalten eine weitere Einmalzahlung („Teuerungsausgleich“) in der Höhe von € 300. Diese soll im September ausgezahlt werden. Außerdem wird für diese Gruppen der Wohnschirm verlängert, die automatische Erhöhung entlang der Inflation erfolgt ab Jänner 2023.
- Der Klimabonus wird deutlich aufgestockt. Unabhängig davon, wo ein Mensch wohnt, bekommen jede:r Erwachsene im Oktober € 250, jedes Kind € 125 . Zusätzlich dazu gibt es weitere € 250 pro Erwachsenem und € 125 je Kind als Antiteuerungsausgleich. In Summe im Herbst also 500 Euro je Erwachsenem bzw. 250 Kind.
- Für 2022 wird ein erhöhter Absetzbetrag in der Höhe von bis zu € 500 eingeführt für Pensionist:innen und Arbeitnehmer:innen. Vom vollen Betrag profitieren alle Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen zwischen € 1.100 und € 1.800 (brutto, monatlich), für Einkommen darunter und darüber (bis 2.500 Euro, brutto) gibt es Einschleifregelungen. An Pensionist:innen soll der Absetzbetrag noch im Sommer ausbezahlt werden.
- Sowohl Familienbonus als auch Kindermehrbetrag werden auf 1. Juli 2022 vorgezogen, der Kindermehrbetrag um 100 Euro auf € 550 erhöht.
- Pro Kind gibt es eine einmalige Pauschalzahlung von € 180, also so etwas wie eine erhöhte „13. Familienbeihilfe“.
- Der Digi Scheck für Lehrlinge wird über 2022 hinaus bis 2024 verlängert.
Zusätzlich zu diesen schnellen Hilfen werden im Herbst langfristig wirkende Maßnahmen beschlossen, die vor Sommer in Begutachtung gehen sollen. Diese sollen ab 2023 gelten. Dazu gehören unter anderem:
-
- Die „Abschaffung“ der kalten Progression – wobei 2/3 der Abgeltung automatisch erfolgt, 1/3 des Abgeltungsvolumen dagegen wie bisher für schwerpunktmäßige Entlastungen von z.B. Niedrigverdiener:innen aufgewandt werden kann. Der öffentlichen Hand soll so ein budgetärer Handlungsspielraum erhalten bleiben.
- Gleichzeitig werden zusätzlich zu Sozialhilfe, Mindestsicherung und Pensionen weitere Sozialleistungen automatisch an die Inflationsrate angepasst – seit Jahrzehnten von Sozialverbänden gefordert, jetzt endlich umgesetzt. Das betrifft Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sowie Kinderabsetzbetrag. Auch die Negativsteuer und andere Absetzbeträge werden jährlich an die Teuerungsrate angepasst.
Weiters beschlossen wurde:
-
- Eine Senkung der FLAF-Beiträge um 0,2 %, wenn diese über Kollektivverträge als direkte Lohnerhöhungen an Arbeitnehmer:innen weitergegeben werden
- Prämien für Arbeitnehmer:innen sollen in Höhe von bis zu 3.000 Euro für 2022 und 2023 lohnsteuer- und SV-abgabenfrei bleiben (teilweise KV-pflichtig).
Es freut uns, dass wir nach einem intensiven Verhandlungsmarathon ein derart umfassendes Paket zur Entlastung aller schnüren konnten. Weil auch in herausfordernden Zeiten niemand zurückgelassen werden darf.
Link: Ministerratsvortrag zum Dritten Anti-Teuerungs-Paket