#Doppelbudget 2028/29: Jetzt auch noch Pensionskürzungen für Arbeitslose

Im kürzlich beschlossenen Doppelbudget 2028/29 der ÖVP-SPÖ-Regierung findet sich eine Maßnahme, die besonders perfide ist: Menschen, die das Pech haben, länger arbeitslos zu sein und über eine längere Dauer Notstandshilfe zu beziehen, denen wird jetzt auch noch ihre künftige Pension gekürzt.

Wie das?
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Bisher ist die Regelung so: Wer Arbeitslosengeld bezieht, für den werden von der Arbeitslosenversicherung Pensionsversicherungsbeiträge geleistet. Berechnungsgrundlage für die PV-Beiträge sind 70% der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld. Fällt man in die Notstandshilfe, reduziert sich die Berechnungsbasis für die PV-Beiträge von 70 % auf 64,4 % der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten als Versicherungszeiten.
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Künftig soll nach einem Jahr Notstandshilfebezug die Berechnungsbasis für die PV-Beiträge deutlich gekürzt werden – und zwar gleich um ein Viertel. Das heißt: Die Beiträge an die Pensionsversicherung werden dann nicht mehr von 64,4 % der Bemessungsgrundlage für das ALG geleistet, sondern nur noch von 48,3 %. Für den/die Betroffene/n heißt das, dass mit Dauer der Arbeitslosigkeit auch die Pension geringer wird.
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Besonders hart trifft diese Maßnahme ältere Arbeitslose, die direkt von der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen (müssen). Gerade ältere Arbeitslose haben es besonders schwer, wieder in Beschäftigung zu kommen und einen Betrieb zu finden, der sie einstellt. Nun werden sie quasi doppelt „bestraft“. Nicht nur, dass sie arbeitslos sind, obwohl sie gerne arbeiten würden. Aber es liegt einfach außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs, ob sie einen Job finden oder nicht. Darauf wird allerdings keine Rücksicht genommen – es wird ihnen trotzdem ihre Pension gekürzt. Und der Verlust kann durchaus saftig anfallen.
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Ältere Männer, die aus der Arbeitslosigkeit in Pension gehen (aktuell sind das jährlich rund 6.900 Personen), sind durchschnittlich rund 6 (!) Jahre vor Pensionsantritt arbeitslos (Frauen sind bislang – aufgrund des früheren Pensionsantrittsalters weit weniger betroffen, mit der Angleichung auf die 65 Jahre, wird es aber auch ältere, arbeitslose Frauen stärker treffen). Wir haben gerechnet: Zieht man die Zeit der Arbeitslosengeldbezugs und des 1 Jahres Notstandshilfe ab, verbleiben noch ca. 4,5 Jahre an Arbeitslosigkeit mit Notstandshilfebezug, in denen ein Viertel geringere PV-Beiträge geleistet werden. Für den Durchschnittsfall ergibt das einen monatlichen Pensionsverlust von rund 20 Euro. Über das Jahr gerechnet sind das 280 Euro, über die durchschnittliche Lebenserwartung gerechnet rund 6.000 Euro – und das ist vorsichtig geschätzt. Wer länger als die 6 Jahre arbeitslos ist – es handelt sich bei den 6 Jahren ja wie bereits erwähnt um einen Durchschnittswert – erleidet höhere Verluste, wer kürzer arbeitslos ist, niedrigere.
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Die Arbeitslosenversicherung soll sich so 60 Mio. Euro an Überweisungen an die PVA ersparen. 60 Mio. Euro, die für die betroffenen Menschen niedrigere Pensionen bedeuten.
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Pensionsverluste, die nicht im Verantwortungsbereich der arbeitslosen Menschen liegen, weil es eben schlichtweg nicht die Betriebe gibt, die ältere Arbeitslose einstellen wollen. Und weil es eben keine Jobgarantie im Alter gibt, auf die gegebenenfalls zurückgegriffen werden kann, um länger in Beschäftigung bleiben zu können, und Pensionskürzungen geringer zu halten.
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Pensionsverluste die mehr und mehr Menschen treffen werden, weil zu befürchten ist, dass dank Regierungsmaßnahmen wie der Wiedereinführung von Lohnnebenkosten (FLAF-Beiträge, ALV-Beiträge) für Über-60jährige Arbeitnehmer:innen – die älteren Beschäftigten werden so für Betriebe „teurer“ – oder die Kürzung der AMS-Wiedereingliederungsbeihilfe um 100 Mio Euro die Zahl arbeitsloser Älterer eher steigen, als sinken wird.
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Sozial geht anders.
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Übrigens: Die aus den PV-Beitragskürzungen erhofften Einsparungen bei der Notstandshilfe betragen das vierfache vom zusätzlichen Beitrag, den die Bundesregierung von den Luxuspensionisten für das Doppelbudget 2027/28 haben will. Der liegt nämlich bei nur 15 Mio. Euro. Doch dazu – zu einer Reform der Luxuspensionen – muss die Regierung nun mit uns verhandeln. Wir werden berichten …