#Gehaltsabschluss Öffentlicher Dienst: Beschlossen. Und gut so.

Am Mittwoch wurde im Nationalrat der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst beschlossen – und zwar gleich für die nächsten zwei Jahre. Durchschnittlich erhalten öffentlich Bedienstete 2025 3,5 % – das ist geringfügig unter der Inflationsrate – mindestens 82,40 Euro, maximal 437,80 Euro. Untere Einkommensgruppen erhalten also eine Erhöhung um bis zu 3,8 %, obere von bis zu 3,2 %. 2026 erhöhen sich die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um die Inflationsrate + 0,3 %.

Der Gehaltsabschluss wurde mit breiter Mehrheit –  von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die NEOS angenommen. Dem Gehaltsabschluss war eine intensive Debatte um eine Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst – u.a. angestoßen von der Präsidentin des Rechnungshofs und gerne von NEOS aufgegriffen – vorangegangen. Die Gewerkschaften der öffentlichen Dienste – GöD und younion – riefen bereits zu groß angelegten Protestkundgebungen, um gegen eine drohende Nulllohnrunde zu demonstrieren. Wohl auch den anstehenden Personalvertretungswahlen geschuldet. Seitens der Verhandler:innen auf Arbeitgeberseite – BMKÖS und Finanzministerium – war eine solche allerdings ohnehin nie angedacht. Entsprechend auch die Demonstration abgesagt.

Relevant für hundertausende Arbeitnehmer:innen

Der Abschluss gilt zuallererst für rund 230.000 Bedienstete der Bundesverwaltung wie auch Landeslehrer:innen. Es ist allerdings auch richtungsweisend für rund 324.000 Beschäftigte im Landes- und Gemeindedienst. Und er ist zusätzlich Orientierung für zehntausende Beschäftigte in ausgegliederten Einrichtungen des Sektor Staates – von Sozialversicherungen und Universitäten über Krankenanstalten bis hin zu Bundesrechenzentrum und Statistik Austria. Insgesamt – so der Bericht zum „Personal des Bundes 2024“ des BMKÖS – arbeiten im Sektor Staat rund 797.000 Menschen. Als Krankenpfleger:innen, Polizist:innen, Lehrer:innen, Kindergarten-Pädagog:innen, Verwaltungspersonal, Sozialarbeiter:innen, Feuerwehrmänner/-frauen, Soldat:innen, Uni-Professor:innen und, und, und ….

„Argumente“ für Nulllohnrunde verfangen nicht

Gerne als Argument für eine Nulllohnrunde im öffentlichen vorgebracht werden die Behauptungen, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst einerseits unkündbar wären, andererseits ein Einkommen über der Privatwirtschaft erzielen würden. Daher sei eine Nulllohnrunde – gerade in Zeiten hoher Budgetdefizite – so angebracht wie auch zumutbar. Nur: Stimmen diese Argumente tatsächlich?

  • Fakt ist: Die Zahl der „pragmatisierten“ Beamt:innen also die Gruppe der „unkündbaren“ Mitarbeiter:innen im Öffentlichen Dienst ist seit Jahrzehnten rückläufig. Es dominieren im öffentlichen Dienst – also bei den Beschäftigten des Bundes, der Länder, der Gemeinden – inzwischen Vertragsbedienstete – also Beschäftigte mit einem Dienstvertrag, ASVG-versichert, Arbeitslosenversichert, kündbar. Also so etwas wie normale Privatangestellte – halt im öffentlichen Dienst. Wirft man einen Blick in den Einkommensbericht des Rechnungshofs (2022) so findet man 407.322 Vertragsbedienstete (VB) , die 150.127 Beamt:innen gegenüberstehen. Weniger als 20 % der im öffentlichen Dienst Beschäftigten sind also noch beamtet. Selbst bei Vollzeit beschäftigten öffentlich Bediensteten sind die VB bereits in der Überzahl: nämlich mit knapp über 65 %. Und der Beamt:innen-Anteil ist weiter abnehmend. „Pragmatisiert“ wird kaum noch. Das mit der „Unkündbarkeit“ stimmt also schon nur mehr für einen kleinen Teil öffentlich Bediensteter. Wie ist das nun mit den Einkommen?

  • Auch hier mag das Ergebnis so manche überraschen: Das mittlere Einkommen öffentlich Bediensteter liegt nämlich unter jenem der Privatangestellten: Ein/e öffentlich Bedienstete/r verdiente 2022 ein mittleres Gehlt von 53.808 Euro/Jahr (d.s. ca. 3.840 Euro/Monat, brutto, 14 x), ein/e Privatangestellte/r dagegen 57.037 Euro jährlich (d.s. ca. 4.070 Euro/Monat, brutto, 14 x). Während Männer im ÖD deutlich weniger verdienen als in der Privatwirtschaft (56.082 Euro/Jahr vs. 64.994 Euro/Jahr) verhält es sich bei Frauen genau umgekehrt: Hier verdienen weibliche öffentlich Bedienstete mit 51.548 Euro/Jahr mehr als ihre Kolleg:innen in der Privatwirtschaft (45.789 Euro/Jahr). Das liegt einerseits an der geringeren Teilzeit im ÖD, aber auch, weil der Einkommensunterschied – hier insbesondere bei den verbliebenen Beamt:innen – zwischen Männern und Frauen deutlich geringer ist, als in der Privatwirtschaft. Hier ist der öffentliche Dienst weit vorbildhafter als der Privatbereich, der beim Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen deutlich hinterher hinkt. Also auch das mit den im Vergleich zur Privatwirtschaft angeblich deutlich höheren Gehältern ist kein Argument für eine Nulllohnrunde.
  • Und zuletzt: Der öffentliche Dienst steht im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Weil auch im Öffentlichen Dienst Pensionierungswellen anstehen oder bereits im vollen Gange sind und ein entsprechender Bedarf an neuen, gut ausgebildeten Fachkräften besteht. Nach Lehrer:innen, Krankenpfleger:innen, Ärzt:innen, Techniker:innen, Informatiker:innen, Sicherheitsexpert:innen, Kindergarten-Pädagog:innen usw. Wenn im öffentlichen Dienst weniger gezahlt wird als in vergleichbaren Jobs in der Privatwirtschaft, wird man diese Fachkräfte nur schwer bekommen. Auch die 20.000 zusätzlichen Lehrer:innen die noch im Wahlkampf von den NEOS plakatiert wurden, um das Bildungssystem zu verbessern, werden nur dann kommen, wenn die Bedingungen stimmen. Angekündigte oder geforderte Nulllohnrunden wirken da nicht besonders motivierend. Nur wenn Einkommen und Arbeitsbedingungen passen, ist der ÖD konkurrenzfähig. Auch in diesem Sinne müssen die Einkommen im ÖD mit jenen in der Privatwirtschaft mithalten können.

Wer Tag für Tag und Nacht für Nacht auf der Straße steht. Wer unsere Angehörigen am Krankenhaus-Bett gesund pflegt, unsere Kinder in Schulen unterrichtet, sich um unsere Kleinsten in Kinderkrippen und Kindergärten kümmert, wer dafür sorgt, dass unser Staatsganzes läuft, die/der hat sich nicht nur Applaus verdient, sondern vor allem auch ein entsprechendes Einkommen. Und wer auch in Zukunft einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst mit hochmotivierten Mitarbeiter:innen haben will, der hat für entsprechende Einkommens- und Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Dieser Gehaltsabschluss leistet einen Beitrag dazu. Er ist nun einmal für die Bundesbediensteten beschlossen. Länder und Gemeinden sind aufgerufen ihn für ihre Beschäftigten zu übernehmen.