Folgende Fristsetzungsanträge der Koalition wurden gestern übrigens gegen die Stimmen der Opposition beschlossen:
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- die Erhöhung des Bildungsbonus von 60 auf 180 Euro/monatlich bei Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsstiftung die länger als 4 Monate dauern
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- die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit mit einer gleichzeitigen Erhöhung des Anteils, der von der öffentlichen Hand übernommen wird, von 33 auf 50 %.
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- Aufstockung des Künstler*innensozialversicherungsfonds für Künstler*innen in besonders prekären Einkommens- und Lebensverhältnissen von 5 auf 10 Mio Euro.
Ich würde nicht auf die Idee kommen, der Opposition zu unterstellen, sie habe mit der Ablehung der Fristsetzung auch gleich die Inhalte der Anträge abgelehnt. In diesem Stadium der Antragsbehandlung ist das schlicht nicht zulässig.
Außerdem ist zu erwarten, dass zumindest Teile der Opposition diesen Anträgen im Nationalrat letztlich ihre Zustimmung geben werden – warum auch nicht?
Genauso sind alle anderen Behauptungen zu gestrigen Abstimmungsverhalten betreffend Fristsetzungen schlicht unzulässig.