Sie kürzen bei Familien, Kindern, Arbeitslosen. Wir zeigen soziale Alternativen auf. Heute im Budgetausschuss. Weil NEIN alleine zu wenig ist, haben wir Abänderungsanträge vorbereitet, die nicht nur weitere Schritte in Richtung Kindergrundsicherung setzen, sondern auch ein Zuverdienst-Modell zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, das die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert, sozial besser absichert und besonders betroffenen Gruppen – wie z.B. Künstler:innen – weiterhin ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ein Zusatzeinkommen ermöglicht.
Kindergrundsicherung: Wir geben nicht auf!
Zur Kindergrundsicherung: Mit dem Kinderzuschlag von 60 Euro/Monat je Kind für Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren finanziellen Absicherung besonders armutsgefährdeter Haushalte mit Kindern gesetzt. Nun soll der nächste Folgen: Auch Doppelverdienerhaushalte sollen den Kinderzuschlag erhalten, wenn sie gemeinsam maximal 150 % der Bemessungsgrundlage von Alleinerzieher:innen bzw. –verdiener:innen erzielen. Ein wichtiger Lückenschluss. Und auch zur Gegenfinanzierung haben wir einen Vorschlag gemacht: Die Abgeltung der kalten Progression für obere Einkommen soll – nachdem das „soziale Drittel“ von dieser Regierung bereits ausgesetzt wurde – nur noch zur Hälfte erfolgen. Die Inflation wird also nur noch zu 1/3 abgegolten. Aus dem anderen Drittel sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut finanziert werden – wie eben der Kinderzuschlag für Doppelverdienerhaushalte. Ein Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Zur Bekämpfung von Kinderarmut. Und zu einem Budgetkonsolidierungsbeitrag der „breiten“ Schultern.
Auszug aus Berichterstattung der Parlamentskorrenspondenz
Abschaffung Zuverdienst bei Arbeitslosengeldbezug: Künstler:innen besonders betroffen!
Zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit: Hier hat die Regierung ein Paket geschnürt, dass nur noch wenigen Arbeitslosen Zuverdienstmöglichkeiten erlaubt. Das erzeugt nicht nur soziale Härten, nimmt ein wichtiges Standbein in der Arbeitswelt und erhöht die Armutsgefährdung – das gefährdet ganze Berufsgruppen in ihrer Existenz! Z.B. Künstler:innen: Diese müssen sich zwischen längeren Engagements immer wieder arbeitslos melden, nehmen aber, um am „Markt“ präsent zu bleiben kleinere, geringfügig entlohnte Aufträge an. Damit soll jetzt Schluss sein, ginge es nach der Regierung. Für Betroffene eine mittlere Katastrophe. Auch hier haben wir einen Gegenantrag eingebracht: Die Zuverdienstmöglichkeit soll nur die ersten 100 Tage der Arbeitslosigkeit begrenzt sein. Das hat auch einen sachlichen Hintergrund: Laut Studien verzögert eine geringfügige Beschäftigung zu Beginn der Arbeitslosigkeit tendenziell eine rasche Arbeitsaufnahme. Gleichzeitig finden innerhalb dieses Zeitraums rund 2/3 der Arbeitslosen auch wieder einen Job. Darum diese kurze zeitliche Einschränkung. Allerdings unter wichtigen Ausnahmen: Eben z.B. für künstlerische Tätigkeiten, für Lehre, wenn der/die Betroffene bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hatte, aber auch, wenn der/die Arbeitslose in einem Insolvenzverfahren bzw. in der Vorstufe dazu ist. Zusätzlich soll das AMS aus gewichtigen Gründen ebenfalls Ausnahmen erlassen können.
Auszug aus Berichterstattung der Parlamentskorrenspondenz
Im Gegenzug soll die Nettoersatzrate für Arbeitslose die Ergänzungsbeträge erhalten – das ist bei einem niedrigen Arbeitslosengeld unterhalb der Ausgleichszulage der Fall – und keiner geringfügigen Beschäftigung nachgehen dürfen bzw können, in den ersten 100 Tagen auf 70 % bzw. bei Bezug von Familienzuschlägen auf 85 % erhöht werden. Denn was für uns auch immer ganz klar war: Eine Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten gibt’s nur gegen eine bessere finanzielle Absicherung. Ab dem 100sten Tag soll wieder eine Geringfügigkeit für jede/n der ALG oder Notstandshilfe bezieht möglich sein.
Noch einmal zur Erinnerung: Heute ist ein geringfügiger Zuverdienst zu ALG bzw. NH bereits ein Minderheitenprogramm für gerade einmal rund 10 % der Arbeitslosen. Das vollkommen unnötigerweise und zu unrecht zu einem großen Problem aufgeblasen wird.
Mehrheiten werden unsere Gesetzesinitiativen realistischerweise wohl nicht finden.
Aber: Wir zeigen Alternativen auf, wie es anders gehen könnte. Fairer, gerechter und auch wirtschaftspolitisch sinnvoller. Budgetkonsolidierung kann auch anders gehen – nämlich nicht auf Kosten von Familien, Klimaschutz und Zukunftsperspektiven. Und immerhin meinte die Staatssekretärin im Sozialministerium, man würde sich das mit den Künstler:innen nochmals „anschauen“.
PS: Was uns besonders gefreut hat: Im Zusammenhang mit unserem Antrag zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit führten wir erstmals eine alternative „Gesetzes-Begutachtung“ durch, indem wir NGO, Kultur- und Sozialinitiativen um Stellungnahmen baten. Die zahlreichen, wertvollen Rückmeldungen bauten wir in den Antrag ein. Danke für die Unterstützung!
Link: Berichterstattung zum Budgetausschuss und den Grünen Anträgen der Parlamentskorrespondenz