Die neue Bundesregierung hat bekanntermaßen die Bildungskarenz abgeschafft. Was sie dabei nicht berücksichtigt hat: Es gab Menschen, die eine Bildungskarenz begonnen, Kurse gebucht und bezahlt haben, dann aber aufgrund einer z.B. Schwangerschaft, die Bildungskarenz unterbrechen mussten. Als sie die Bildungskarenz fortsetzen wollten, gab es das böse Erwachen – es ging nicht mehr, weil außerhalb der knappen Übergangsfrist. Betroffene – v.a. Frauen – meldeten sich bei uns mit der Bitte, aktiv zu werden.
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Wir haben deswegen einen Antrag in den Nationalrat eingebracht, in der wir eine Härtefallregelung für die Betroffenen – überwiegend Frauen – forderten. Wer eine bereits genehmigte Bildungskarenz bzw. -teilzeit begonnen hat und diese aus triftigen und nachvollziehbaren Grünen unterbrechen musste – etwa aufgrund eine Schwangerschaft – sollte diese auch beenden können. Medien – wie DER STANDARD – berichteten zum Thema. Ob die Übergangsfrist für „Härtefälle“ doch noch gelockert würde, war allerdings ungewiss.
Inzwischen gibt es Gewissheit: Das Arbeits- und Sozialministerium hat unserer Argumentation recht gegeben und eine „Härtefallregelung“ erlassen, die es Betroffenen ermöglicht, eine begonnen Bildungskarenz auch fertigzustellen. Das meldete uns bereits eine Betroffene erfreut zurück – das wurde uns gestern auch im Sozialausschuss bestätigt.
Erfreulich für die Betroffenen, dass eine entsprechende Lösung für die Betroffenen zustande gekommen ist. Wir haben sicher unseren Teil dazu beigetragen. Es zeigt sich einmal mehr: Grün hält. Und Grün wirkt. Auch aus der Opposition heraus.
Beitrag in DER STANDARD zum Thema: Kommt noch eine längere Übergangsfrist für die Bildungskarenz?