Heute wurden im Nationalrat wichtige Verbesserungen für arbeitslose Menschen beschlossen:
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- Für den Zeitraum von 16. März bis 30. September 2020 wird die Notstandshilfe auf Arbeitslosengeld erhöht. Notstandshilfebezieher*innen erhalten so zwischen 8 und 9 % höheres Einkommen. Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, können in diesem Zeitraum nicht in die Notstandshilfe rutschen.
- Für den gleichen Zeitraum gilt Berufs- und Einkommensschutz.
- Der Zeitraum – sowohl für die Erhöhung der Notstandshilfe als auch für den Berufs- und Einkommensschutz – kann per Verordnung auf Ende Dezember 2020 verlängert werden.
- Der Familienhärtefonds wurde um 30 Mio. Euro aufgestockt, der Bezieher*innenkreis auf Familien, die vor Ausbruch der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit betroffen waren erweitert. Aus diesen 30 Mio. Euro werden künftig auch Familien, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, unterstützt.
Mit diesen Maßnahmen wurden wichtige Schritte gesetzt, um Menschen in Arbeitslosigkeit mitten in der schwersten Krise der Nachkriegszeit finanziell besser abzusichern.
Einiges wurde bereits erreicht – vieles gibt es noch zu tun. Wir bleiben dran!