Gerade in der letzten diesjährigen Nationalratssitzung beschlossen:
Vier Maßnahmen, die mithelfen sollen, die soziale, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Covid-19-Krise zu bewältigen. Und schließlich die Begrenzung der Luxus- und Sonderpensionen:
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- Die Deckelung der Erhöhung der Luxuspensionen mit 35 Euro – gesetzliche Pensionserhöhungen sind anzurechnen
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- Wer Übergangsgeld in einer z. B. AMS-Bildungsmaßnahme erhält, dem wird es nicht auf die Notstandshilfe angerechnet. Dadurch erhalten zusätzlich tausende Betroffene die Dezember-Arbeitslosengelderhöhung von bis zu 450 Euro.
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- Weil Betriebsfeiern heuer ausfallen, können Unternehmen ersatzweise für ihre Mitarbeiter*innen steuerfreie Gutscheine von bis zu 365 Euro ausstellen.
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- Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen wird für Unternehmen verlängert, sollte die Liquidität gefährdet sein.
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- Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die zweimalige Covid-19-Impfung. Die Kosten werden den Sozialversicherungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt.
Die entsprechenden Gesetzesanträge wurde gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebracht und einstimmig beschlossen.