#Hilfen gegen Teuerung: Was, wie viel, für wen und warum alles nicht so einfach ist

In den kommenden Wochen werden wichtige und umfangreiche Hilfen gegen die Teuerung ausgezahlt: Der Teuerungsausgleich an besonders „vulnerable“ Gruppen, der Klimabonus (inklusive Teuerungsbonus) und der Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen.

Die Vielzahl von Hilfen, die nun fließen – auch noch aus unterschiedlichen Töpfen, mit unterschiedlichen Namen und unterschiedlichen auszahlenden Stellen – sorgen aktuell nicht nur für notwendige Unterstützung, sondern manchmal auch auch für Irritationen. Vor allem bei Pensionist:innen. Irritationen, die auch noch bewusst und wider besseren Gewissens geschürt werden. Irritationen, die sich allerdings auch aus der Vielzahl gleichzeitig gesetzter Maßnahmen und daraus resultierenden Kommunikationsproblemen ergeben: Was ist das, was ich gerade bekomme? Warum ist das weniger, als ich mir erwartet habe? Ist das jetzt der Klimabonus, oder was?

Viele Fragen, Beschwerden und Anliegen trudeln aktuell bei uns ein, befördert noch von in (sozialen) Medien verbreiteten Un- und Halbwahrheiten, Vermischungen und Vermengungen und tendenziösen Rechenbeispielen.

Hier nun der Versuch einer „Aufdröselung“ der unterschiedlichen Hilfen, wer sie bekommt, wie sie wirken, für wen sie gedacht sind und warum manches anders ist, als es scheint bzw. manche wider besseren Wissens weismachen wollen.

Warum so unterschiedliche Entlastungsmaßnahmen? Da kennt sich ja keiner mehr aus, oder?

 

Das stimmt schon. Hat aber einen Grund: Es ist gar nicht so einfach ist, die eine Maßnahme zu finden, die alle von Teuerung Betroffenen gleichermaßen entlastet. Und das möglichst einfach, sozial treffsicher und unbürokratisch. Es ist schon so: Es gibt diese eine Wunder-Maßnahme einfach nicht. Es geht nur über einen Maßnahmenmix. Und das macht die Hilfspakete zugegebenermaßen recht unübersichtlich. Ein paar Beispiele:

    • Die Erhöhung von Sozialtransfers – wie Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Mindestpension – wie etwa über den „Teuerungsbonus“ hilft zwar den besonders armutsgefährdeten Menschen, die von Sozialleistungen abhängig sind, nützt aber jenen nicht, die ein Arbeits- oder Pensions-Einkommen nur knapp über Mindestsicherung beziehen – zu wenig um gut zu leben, aber zu viel um Sozialtransfers zu erhalten.
    • Höhere Absetzbeträge oder Steuersenkungen bei der Einkommensteuer nützen wieder vor allem jenen, die ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen beziehen (auch Niedrigkeinkommensbezieher:innen) und Steuern und Sozialabgaben zahlen – Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung haben aber nichts davon.
    • Alle profitieren von Direktzahlungen wie dem Klimabonus oder (mit Kindern) der erhöhten Kinderbeihilfe – vor allem profitieren aber „relativ“ zu ihrem Einkommen jene, die wenig Geld haben aber bislang wenig oder gar nicht von höheren Absetzbeträgen, Einkommensteuersenkung oder Sozialtransfers profitiert haben. Gleichzeitig wird an derartigen Leistungen die mangelnde Treffsicherheit kritisiert, weil sie auch Gutverdienende erhalten.
    • Von niedrigeren Energieabgaben profitieren zwar ebenfalls alle – aber besonders jene, die einen hohen Energieverbrauch haben. Auch das sind vor allem die Wohlhabenden.

Es macht daher nur wenig Sinn, einzelne Maßnahmen isoliert voneinander zu bewertenes braucht schon eine Gesamtbetrachtung ihrer Wirkung und auch der Höhe. Genau deswegen gibt es ja einen Maßnahmenmix aus steuerlichen Erleichterungen, Erhöhung von Sozialtransfers, Einmalzahlungen etc. – weil unterschiedliche Instrumente unterschiedlich auf Betroffenengruppen wirken. Eine isolierte Betrachtung ist daher tatsächlich unseriös und tendenziös und kann nur zu falschen Schlüssen führen.

Gesamtschau: Wie die Maßnahmen – z.B. bei Pensionist:innen tatsächlich wirken

 

Welche Hilfen werden in den nächsten Wochen, ab September geleistet:

    1. Da ist einmal der Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen als „außerordentliche Einmalzahlung“ nach § 772a ASVG von bis zu 500 Euro für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40245137/NOR40245137.html
    2. Weiters der Teuerungsausgleich für sogenannte „vulnerable Gruppen“ nach § 771 ASVG.D Unter diese Gruppe fallen Menschen die Mindestsicherung oder Sozialhilfe, Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder eben eine Ausgleichszulage – also eine haushaltsbezogene „Mindestpension“ beziehen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40245135/NOR40245135.html
    3. Und schließlich den erhöhten Klimabonus, in Höhe von 500 Euro (250 Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) an alle ausbezahlt wird. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011819

Was macht diese Maßnahmen so unterschiedlich und warum wurden sie gewählt und was bedeutet das für betroffene Pensionist:innen?

Beginnen wir mit dem

    1. Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen

Diese außerordentliche Einmalzahlung ist dem Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen Erwerbstätigen nachgebildet. Mit dem Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen sollen vor allem Bezieher:innen kleiner und mittlerer Einkommen gezielt um bis zu 500 Euro entlastet werden. Diese Entlastung für Arbeitnehmer:innen kann aber steuertechnisch erst erfolgen, wenn dem Finanzministerium das gesamte Jahreseinkommen eines/einer Arbeitnehmer:in bekannt ist – also mit der nächsten Arbeitnehmer:innenveranlagung, die für das Jahr 2022 im Frühjahr 2023 erfolgt. Weil es Arbeitnehmer:innen gibt, die Job wechseln, die mehrere Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse haben, unregelmäßig beschäftigt sind, in einem Monat mehr, im nächsten weniger verdienen, Arbeitslos waren etc. Darum braucht’s die „Jahresbetrachtungsweise“.

Bei Pensionist:innen stellt sich die Situation etwas anders dar. Die Versicherungsträger haben ja alle Infos – von Kontonummer bis Höhe der Pensionen, die monatlich ausbezahlt werden. Da ändert sich nicht viel, die Monatseinkommen sind in der Regel stabil. Darum hat die Regierung auch beschlossen, die Auszahlung des Teuerungsabsetzbetrags auf September vorzuziehen und nicht erst mit dem „Lohnsteuerausgleich“ im nächsten Jahr abzuwickeln. Damit die Unterstützung so rasch wie möglich ankommt.

Der Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen ist dabei an jenem für Arbeitnehmer:innen angelehnt und im Wesentlichen dem Pensionistenabsetzbetrag nachgebildet. Maximal entlastet werden Einkommen zwischen 1.100 und 1.800 Euro monatlich bis dahin und für Einkommen darüber gibt es „Einschleifregelungen“ bis ca 2.500 Euro (2.250 Euro bei Pensionist:innen).

Ein Absetzbetrag kann allerdings nur von etwas „abgezogen“ werden, was  auch tatsächlich bezahlt wurde – also von Steuern und Abgaben die direkt vom Einkommen abgezogen werden – weshalb niedrigere Pensionen auch einen niedrigeren Absetzbetrag bekommen. Dafür kann die Regierung nichts. Das ist Steuerrecht und ist in unserem Steuersystem so verankert. Deshalb ist auch die Entlastung über den Teuerungsabsetzbetrag bei (Eigen-)Pensionen unter 1.100 geringer als 500 Euro. Das ist weder Unfähigkeit der Regierung noch eine besondere Bösartigkeit – das liegt im Steuersystem begründet.

Nun tauchen – insbesondere vom SPÖ-Pensionistenverband verbreitete Rechenbeispiele auf, wo eine Pensionistin nur 57 Euro aus dem Teuerungsabsetzbetrag erhält, weil sie eine niedrige Eigenpension bezieht. Ja, das ist tatsächlich so. Das ergibt sich aus der Steuerlogik. Was der Pensionistenverband allerdings verschweigt: Dass die Frau als Bezieher:in einer Ausgleichszulage – ebenfalls im September – den

    1. Teuerungsausgleich

in Höhe von 300 Euro bekommt. Und das nicht zum ersten Mal. Bereits im Frühjahr wurden 300 Euro ausbezahlt. Heißt: Sie bekommt als „Mindestpensionistin“ 2022 657 Euro alleine an Teuerungsausgleich und Teuerungsabsetzbetrag. Das erwähnt der Pensionistenverband natürlich nicht. Seriös ist was anderes. Was der Pensionistenverband in seinen Beispielen ebenfalls verschweigt: Den

    1. Erhöhten Klimabonus

Den jede/r Pensionist:in natürlich ebenfalls bekommt. Das sind 500 Euro (inklusive 250 Euro Anti-Teuerungsbonus) – egal wie hoch die Pension ist. Auch der Klimabonus wird ab September ausbezahlt. Brutto für netto. Jede/r bekommt gleich viel. Gut, nur Pensionist:innen mit Monatspensionen über 9.000 Euro (!) müssen den im Klimabonus enthaltenen 250 Euro Anti-Teuerungsbonus versteuern … die Masse der Rentner:innen betrifft das mit Sicherheit nicht.

Also rechnen wir die Beispiele des Pensionist:innenverbandes (PV) mit dem Wissen über alle Unterstützungen noch einmal durch:

Beispiel 1:

Eine Frau mit einer Eigenpension von 400 Euro und 630 Euro Ausgleichszulage erhält nicht nur 57 Euro Teuerungsabsetzbetrag sondern zusätzlich 300 Euro Teuerungsausgleich und 500 Euro Klimabonus.

Macht in Summe: 857 Euro.

Mit den Entlastungsmaßnahmen aus den Vorpaketen (Teuerungsbonus im Frühjahr von 300 Euro, Senkung Energieabgaben, 150-Euro-Energiekostenausgleich) erhöht sich die Gesamtentlastung auf rund 1.500 Euro. Davon schreibt der Pensionistenverband nichts.

Beispiel 2:

Wer einen Ruhensbezug von 1.100 Euro bezieht, bekommt nicht nur 332 Euro Teuerungsaausgleich sondern auch noch 500 Euro Klimabonus.

Dazu kommt noch der wegen der Teuerung vorgezogene und erhöhte Pensionistenabsetzbetrag im Rahmen der ökosozialen Steuerreform – die sollte ja nicht vergessen werden –  mit dem Lohnsteuerausgleich 2022. Macht in diesem Fall 225 Euro. Gemeinsam mit den Entlastungsmaßnahmen aus den Paketen I und II erhöht sich die Gesamtentlastung insgesamt auf rund 1.400 Euro.

Beispiel 3:

Bei einer Pension von 1.050 Euro beläuft sich die Entlastung auch nicht nur auf 257 Euro, wie der Pensionistenverband weismachen will, sondern – rechnet man die Entlastungspakete I, II und III zusammen – auf über 1.000 Euro (500 Euro Klimabonus, Entfall Ökostrompauschale/-beitrag, Reduzierte Energieabgaben, 150-Euro-Energiekostenausgleich) – also das Vierfache. Mit dem Pensionistenabsetzbetrag beträgt die Gesamtentlastung 1.350 Euro.

Das weiß natürlich auch der SPÖ-Pensionistenverband. Es passt halt nur nicht in die Erzählung einer angeblich hartherzigen, unsozialen Regierung.

Seriös geht anders. Rechnen auch. Etwas weniger Empörungskultur und mehr Faktenbasiertheit würde nicht schaden. Vor allem dann, wenn die Empörung weitgehend unbegründet ist und nur dazu dient, Menschen, die krisenbedingt ohnehin schon einer Dauerbelastung ausgesetzt sind, noch weiter zu verunsichern.

Linktipp: Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums. Nicht berücksichtigt in der Berechnung des Finanzministeriums sind der Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen, der 150-Euro-Energiekostenausgleich (Gutschein) und  reduzierte Energieabgaben.