Die sozial gerechte Gestaltung der ökologischen Transformation unserer Wirtschaft ist wohl die zentrale Herausforderung der nächsten Jahrzehnte. Bis 2050 soll Europa „klimaneutral“ werden, bis 2040 hat sich die österreichische Bundesregierung „Klimaneutralität“ zum Ziel gesetzt. Einen wesentlichen Hebel in Richtung „Klimaneutralität“, stellt dabei die ökologische Transformation der Industrie dar. Mit 28,7 Mio. Tonnen CO2 – davon alleine von der voestalpine 9,4 Mio. Tonnen – liegt der Anteil der Industrie bei mehr als einem Drittel der Gesamtemissionen (Industrie, Verkehr, Haushalte) des Jahres 2021. Ohne Umbau der Industrie werden die Klimaziele also nicht zu erreichen sein.
Aus diesem Grund wurde im Klimaministerium im Rahmen der Umweltförderung ein Transformationsfonds geschaffen, der bis zum Jahr 2030 rund drei Milliarden Euro für die „Klima- und Transformationsoffensive Industrie“ zur Verfügung stellt. Aus diesen Mitteln soll die Umrüstung auf klimafreundliche, CO2-neutrale Produktion gefördert werden, der Industriestandort Österreich gesichert und die Klimaziele erreicht werden. Alleine die Umstellung auf Elektrolichtbogenofentechnologie reduziert den CO2-Ausstoß der voest um vier Millionen Tonnen jährlich – was dem Verbrauch von zwei Fünftel des Auto-Fuhrparks Österreichs entspricht.
Angesichts der Dimensionen ist es wohl nicht übertrieben, von einer „Zeitenwende“ in der Industrie- und Klimapolitik in Österreich zu sprechen. Eine klimapolitische Weichenstellung.
Mitspracherechte der Arbeitnehmer:innen gesichert
Aber auch eine sozial- und arbeitsmarktpolitische Weichenstellung. Denn: Erstmals beinhalten die Förderungsbedingungen der Umweltförderung umfangreiche sozioökonomische Kriterien darunter auch Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil der ökologische Umbauprozess natürlich auch Folgen auf Beschäftigung und auf die Arbeitnehmer:innen hat, der Transformationsprozess gleichzeitig nur dann erfolgreich gelingen kann und gesellschaftlich akzeptiert wird, wenn die unmittelbar Betroffenen im Produktionsprozess – die Arbeitnehmer:innen – mitgenommen werden und der Umbau nach sozial fair erfolgt. Belegschaftsvertretungen – wie eben der Betriebsrat – kann beim Transformationsprozess eine zentrale Rolle spielen: Als Kommunikator zu den Arbeitnehmer:innen, mit seinen Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen, der betrieblichen Organisation und möglichen Schwierigkeiten, Problemen und Widerständen, die sich im bzw aus dem Transformationsprozess ergeben können, wenn „über die Köpfe“ der Beschäftigten hinweg entschieden wird, als aktiver (Mit-)Gestalter und Verhandler notwendiger Qualifizierungs-, Umschulungs- und Spezialisierungsmaßnahmen für die Belegschaft, die sich aus dem Umstieg auf klimafreundliche Technologien und Produktionsweisen ergeben.
Die Leitlinien bzw. Richtlinien im Rahmen der Transformationsoffensive verlangen vom eine Förderung beantragenden Unternehmen die Vorlage eines Transformationsplans, der neben klimapolitischen Zielsetzungen – so muss der Transformationsplan etwa darstellen mit welchen Schritten bzw. Maßnahmen und Investitionen das Ziel, Treibhausgasemissionen um 90 % zu reduzieren, erreicht wird – auch arbeitsrechtliche und soziale Kriterien beinhalten muss (siehe auch Bild):
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- Die Entwicklung der Beschäftigung – also wie viele Jobs gesichert, bzw. wie viele Arbeitsplätze in Folge der Umwelt-Investition am Standort gesichert bzw. geschaffen werden
- Welche Qualifizierung- und Weiterbildungskonzepte für die Belegschaft im Hinblick „auf sich wandelnde Anforderungs- und Kompetenzprofile“ in Folge der Transformation „unter Einbindung des Betriebsrats“ vorgesehen sind
- Es muss ein Nachweis über die Information des und die Beratung mit dem Betriebsrat über die Dekarbonsierungsvorhaben erbracht werden Mit diesen Punkten in den Richtlinien ist sichergestellt, dass wirtschaftliche Informations- und Beratungsrechte, wie sie in der Arbeitsverfassung vorgesehen sind, auch im Rahmen des Transformationsplans gewährleistet sind – haben Investitionen im Rahmen des Transformationsplans ja weitreichende und langfristige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation bzw Entwicklung des Betriebes. Dieser Punkt in den Richtlinien wurde über Grüne Initiative verankert – nicht nachvollziehbar gegen die Stimmen der ÖGB- und AK-Vertreter:innen.
Zusätzlich sehen die Leit- bzw. Richtlinien Prüfrechte der Förderungskommission – in der auch die Sozialpartner AK und ÖGB vertreten sind – vor, die eine überbetriebliche Mitsprache und Kontrolle sicherstellen.
Eine de facto „Standortgarantie“ ergibt sich aus der Verpflichtung, über die Dauer von zehn Jahren eine Verminderung der Treibhausgasemissionen dokumentieren und nachweisen zu müssen. Bei Nichterfüllung der eingegangenen Reduktionsverpflichtungen können Förderungen entweder nicht ausbezahlt oder rückgefordert werden.
„Just Transition“ – ein Kernelement GRÜNER Klimapolitik
Mit der Verankerung sozioökonomischer Kriterien in den Richtlinien zum Transformationsfonds ist ein weiterer – diesmal betrieblicher – und wichtiger „Pflock“ für eine sozial gerechte ökologische Transformation unserer Ökonomie eingeschlagen. Ein weiterer zu „Pflöcken“ wie
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- Der von den Sozialpartnern initiierten Umweltstiftung, in der in einem ersten Schritt tausend Menschen in Berufen mit Zukunft – „Green Jobs“ – ausgebildet werden, die es für die Energiewende braucht und wo aktuell massiver Arbeitskräftemangel herrscht
- der vom Klimaministerium eingeleitete „Just Transition“-Prozess im Arbeitsmarktbereich –wo gemeinsam mit den Sozialpartnern, dem AMS und Fachexpert:innen Maßnahmen im Qualifizierungs-, Aus- und Weiterbildungsbereich erarbeitet wurden, die zusätzlich zur Umweltstiftung sicherstellen sollen, dass der Fachkräftebedarf in Bereichen wie Energiewende, öffentliche Mobilität, Klimaschutz abgedeckt werden kann, dass „Green Jobs“ attraktiviert werden und mehr Frauen/Mädchen in „grüne“ und technische Berufe ergreifen
- dem Bildungsbonus von 120 Euro/Monat für Menschen in Arbeitslosigkeit, die AMS-Kurse besuchen die länger als vier Monate dauern und ab Jänner 2024 in Dauerrecht übernommen und deutlich erhöht wird (200 Euro/Monat, bis zu 340 Euro/Monat zusätzlich für Kurse mit einer Dauer über 12 Monate) und vielen Betroffen – finanziell besser abgesichert – überhaupt erst ermöglicht, Qualifizierungs- und berufliche Umorientierungsmaßnahmen abzuschließen, die Chancen am Arbeitsmarkt – wie eben in „Green Jobs“ nachhaltig verbessern. Betroffene, die z.B. aufgrund des notwendigen ökologischen Wandels Branchen wechseln oder ihre Berufsausbildung auf neue Erfordernisse aufbessern müssen.
Vieles gibt es noch zu tun. Wichtige Schritte im Sinne eines gerechten Wandels – eben einer „Just Transition“ – sind gesetzt. Gerade auch in der Arbeitsmarktpolitik und in den Betrieben. Schritte, die es ohne GRÜNE in der Regierung schlichtweg nicht geben würde.
Weil eben die GRÜNEN DER Motor für eine ökologische Transformation mit sozialer Verantwortung sind. Und letztlich die GRÜNEN die einzige Partei sind, bei denen die konsequente Verbindung ökologischer mit sozialen Fragen Programm sind. Und das nicht erst seit einigen Wochen …