#Luxuspensionen: Ihr Beitrag bitte!

Am Mittwoch, den 8. Oktober 2025 ist mal wieder  Sozialausschuss. Und da wird u.a. die Pensionserhöhung für 2026 beschlossen: Niedrige und mittlere Pensionen bis 2.500 Euro – das sind rund 70 % der Pensionist:innen – erhalten die volle Inflationsabgeltung von 2,7 %. Damit ist eine unsere wichtigsten Forderungen erfüllt. Alle Pensionen darüber einen Fixbetrag von Euro 67,50.
Was allerdings fehlt: Ein fairer und gerechter Beitrag der Luxuspensionen. Und darüber berichtet heute die „Kronen-Zeitung“ .

Aus „Die Krone“ vom 6. Oktober 2025, Seite 3


Seit 2015 zahlen nämlich Luxus-Pensionisten, für den über der Höchstbeitragsgrundlage (aktuell: 6.450 Euro/Monat, ab 2026 ca. 6.930 Euro/Monat) liegenden Teil der Pension, einen Sicherungsbeitrag – progressiv gestaffelt, je nach Höhe, 10 %, 20 % bzw. 25 %.
Die Probleme dabei:

    • Einerseits ist die Höchstbeitragsgrundlage eigentlich eine unpassende Bezugsgröße – sie legt ja nur fest, bis zu welchem Betrag Sozialversicherungsbeiträge – darunter Pensionsbeiträge – zu leisten sind und keinen Bezug zur tatsächlich ausbezahlten Pension hat.
    • Andererseits wächst die Höchstbeitragsgrundlage schneller als die Gesamtpension – weil während die Gesamtpension jährlich um die Inflationsrate („Anpassungsfaktor“) erhöht werden, erhöht sich die Höchstbeitragsgrundlage im großen und ganzen entlang der Lohnabschlüsse („Aufwertungsfaktor“) der Vorjahre. Und dieser Aufwertungsfaktor liegt regelmäßig über dem Anpassungsfaktor. Das heißt: Mit schneller steigender Höchstbeitragsgrundlage und langsamer wachsender Gesamtpension reduziert sich der Pensionsanteil, der unter den Sicherungsbeitrag fällt – und damit sinkt auch der Sicherungsbeitrag selbst.

Damit entsteht die absurde Situation, dass steigende Luxuspensionen einen immer geringeren Sicherungsbeitrag leisten. Das ist weder fair, noch gerecht und entspricht auch nicht dem Ursprungsanliegen des Gesetzgebers.

Wir wollen daher diesen Konstruktionsfehler im Gesetz reparieren und haben dazu auch einen entsprechenden Antrag in den Nationalrat eingebracht. Und dieser Antrag wird am Mittwoch im Sozialausschuss behandelt:

    • Wir wollen eine sachlich sinnvolle Grenze, ab der eine Pension als „Luxuspension“ gilt und ab der Sicherungsbeiträge zu leisten sind. Unser Vorschlag ist dabei die dreieinhalbfache Ausgleichszulage („Mindestpension“) – also ab rund 4.600 Euro/Monat*.
    • Und wir wollen, dass diese Grenze – wie alle Pensionen auch – nur mehr um den Anpassungsfaktor – also die Inflation – erhöht wird. Damit sichergestellt bleibt, dass Luxuspensionisten bei steigenden Pensionen auch den vorgesehenen – und keinen geringeren – Beitrag zur Sicherung unseres Pensionssystem zahlen.

Wir werden berichten, wie sich die Regierungsparteien zu unserem Antrag verhalten.
Unter hier geht’s zum Antrag.
* In Österreich erhalten 90 % aller Pensionist:innen – inklusive Beamter im Ruhestand – eine Pension unterhalb von 3.510 Euro. Gerade einmal 1,1 % aller Pensionist:innen mit einer gesetzlichen Pension (ASVG, GSVG …) erhalten eine Pensionen über 4.600 Euro/Monat. Nur für Pensionsanteile über diesem Betrag ist ein Sicherungsbeitrag zu leisten.