#Maßnahmen gegen Armutsgefährdung

Gestern wurden im Ausschuss für Arbeit und Soziales mehrere Maßnahmen beschlossen, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten sollen, Armutsgefährdung in Zeiten von Corona zu verhindern und einkommensschwache Gruppen stärker zu unterstützen.
110 Mio. Euro umfasst das Paket.
Die Maßnahmen:

    • Von 1. Mai bis 30. September fällt niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe und wird die Notstandshilfe auf Arbeitslosengeld angehoben. Notstandshilfebezieher*innen bekommen somit eine Erhöhung von 8-9 %.
    • Fristen für den Bezug von Krankengeld, befristeten Pensionen etc. werden für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen verlängert.
    • Risikogruppenregelungen – also das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, auf Home-Office oder falls beides nicht möglich, auf eine Freistellung von der Arbeit – gelten künftig auch für Beschäftigte in der sogenannten kritischen Infrastruktur.

Was auch noch passiert:

    • Die Mittel für arme Familien werden auf 60 Mio. Euro aufgestockt. Künftig bekommen auch Menschen, die vor der Corona-Krise arbeitslos waren Unterstützung aus dem Familienhärtefonds. 50 Euro über drei Monate – insgesamt 150 Euro je Kind – können beantragt werden. Rund 20 Mio. Euro sind dafür vorgesehen.
    • Zusätzliche Hilfe im Umfang von ca. 10 Mio Euro wird es für Kinder von Mindestsicherungsbezieher*innen geben. Dazu braucht es noch Vereinbarungen mit den Bundesländern.
    • Unterstützung aus dem Härtefonds erhalten künftig auch tageweise Beschäftigte und mehrfach geringfügig Beschäftigte.

Wir freuen uns über Erreichtes – wissen aber auch, dass noch viel zu tun ist. Wir werden uns jedenfalls für weitere Schritte in Richtung besserer sozialer Absicherung von Arbeitslosen, Mindestsicherungsbezieher*innen und prekär Beschäftigter stark machen.

Im vollen Bewusstsein, dass angesichts zweier höchst unterschiedlich denkender und tickender Koalitionsparteien, das alles andere als einfach ist.