#Mehr soziale Sicherheit für Landarbeiter*innen und Erntehelfer*innen

Heute wurde im Nationalrat einstimmig (!) das neue Landarbeitsgesetz (LAG) beschlossen und so ein klares Zeichen für die Stärkung der Rechte von Landarbeiter*innen gesetzt. Künftig gibt es für Melker*innen – egal ob sie im Burgenland oder in Tirol arbeiten – keine arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede mehr.  Bundesländergrenzen zählen nicht mehr.

Das neue Gesetz führt 9 Landarbeitsgesetze und 100 Verordnungen zusammen und gilt für rund 35.000 Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Das Rechtssystem für Landarbeiter*innen wurde „verbundlicht“. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit von Arbeitgeber*innenzusammenschlüssen – mehrere landwirtschaftliche Betriebe schließen sich zusammen und beschäftigen Landarbeiter*innen. Damit sollen durchgängigere Beschäftigungsverhältnisse und eine Stabilisierung der Einkommen ermöglicht werden.

Was uns Grüne im Zuge der Verhandlungen besonders wichtig war:

    • 12-Stunden-Tage sind nur ausnahmsweise zulässig und müssen besonders begründet sein – die Einbringung der Ernte alleine ist kein besonderer Grund
    • Für Beschäftigte in Arbeitgeber*innenzusammenschlüssen gelten immer die „günstigsten“, also die besten Kollektivverträge – verschlechternde Kollektivverträge sind unzulässig
    • die Wochenendarbeitsruhe beträgt 36 Stunden
    • die zwölfte Arbeitsstunde ist freiwillig

Das LAG ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit und mehr Arbeitnehmer*innenrechten in der Landwirtschaft. Es wird aber noch weitere brauchen – etwa bei den Erntehelfer*innen, wo es doch immer wieder zu vermeidbaren Todesfällen während der Arbeit kommt. Hier braucht es vor allem Kontrollen durch Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei und Unfall- und Sozialversicherung im Bereich der Unterbringung und am Einsatzort.

Wir sehen aber auch die Pauschalisierung des 13. und 14. Monatsgehalts für Erntehelfer*innen sehr kritisch – doch da sind die Sozialpartner gefordert.

Jedenfalls unterstützen wir die Forderung, dass Agrarförderungen auf EU-Ebene an hohe Arbeitsstandards gebunden werden. Es darf nicht sein, dass jene Arbeitgeber*innen, die an einer Verbesserung der sozialen Lage der Arbeitnehmer*innen in der Landwirtschaft arbeiten, dafür auch noch mit unfairen Wettbewerbsbedingungen bestraft werden. Auch die Landwirtschaftsministerin Köstinger muss sich für mehr Fairness und Gerechtigkeit statt eines Wettbewerbs auf Kosten der Landarbeiter*innen einsetzen.

Link: Presseaussendung zum LAG