#Mit sozialer UND ökologischer Verantwortung gegen die Teuerung

Die umfangreichen #Antiteuerungsmaßnahmen die von Dezember bis Februar im Nationalrat beschlossen werden nun Schritt für Schritt umgesetzt. Die Regierung setzt damit – nicht zuletzt auf grüne Initiative – erste zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für jene Menschen, die von Teuerung und steigenden Energiepreisen besonders stark betroffen sind.  Erste Hilfen wurden bereits ausbezahlt. In den nächsten Wochen und Monaten fließen weitere.

Die von Regierung und Parlament beschlossenen Maßnahmen gegen Teuerung und Inflation machen inzwischen rund 2,4 Mrd. Euro aus.

2,4 Mrd. Euro für Privathaushalte, die unter der steigenden Inflation und den hohen Energiepreisen besonders leiden.

2,4 Mrd. die es – glaubt man der Opposition – gar nicht gibt. Obwohl sie Teile davon selbst mitbeschlossen haben. Ganz offensichtlich kann – oder will – sie sich daran nicht erinnern, weil es halt so überhaupt nicht in ihre Dauerschleifen-Erzählung von der „nichtstuenden“ Regierung passt. Tatsächlich ist das genaue Gegenteil der Fall.

Wir haben am Höhepunkt der COVID19-Krise Milliarden in die Hand genommen, um eine soziale Krise zu verhindern – für Kurzarbeit, für die Erhöhung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, für die Entlastung unterer Einkommen, für Familien, u.v.m.

Und das ist auch jetzt wieder so.

Die ersten Unterstützungen fließen bereits. Vor allem der Teuerungsausgleich:

    • Voraussichtlich im April erhalten Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe den Teuerungsausgleich II in Höhe von 150 Euro. Der Teuerungsausgleich I – ebenfalls in Höhe von 150 Euro – für Menschen, die von November bis Dezember zumindest 30 Tage arbeitslos waren – wurde bereits Anfang dieses Jahres ausbezahlt.
    • Ebenfalls vor der Auszahlung steht der Teuerungsausgleich (I + II) für Bezieher*innen einer Ausgleichszulage – in der Höhe von gesamt 300 Euro.
    • Bis 29. April erhalten auch Bezieher*innen von REHA-Geld, des vollen Krankengelds der Krankenkasse, sowie von Umschulungsgeld ihren Teuerungsausgleich.
    • Der Teuerungsausgleich für Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezieher*innen – auch hier 300 Euro – befindet sich gerade in Umsetzung. Die Auszahlung erfolgt über die Bundesländer und soll ebenfalls nach Möglichkeiten Ende April erfolgen
    • Der Teuerungsausgleich hilft jenen, die besonders stark von Inflation und steigenden Energiepreisen betroffen sind. Menschen, die auf Sozialtransfers wie ALG, NH, Sozialhilfe, Stipendien etc. angewiesen sind und von Armutsgefährdung oder Armut betroffen sind.

Zusätzlich zum Teuerungsausgleich wurden weitere Hilfen für Privathaushalte – vor allem für Bezieher*innen niedriger und mittlerer Einkommen –  beschlossen und sind in Umsetzung:

    • Maßnahmen gegen die Teuerung im  Rahmen der ökosozialen Steuerreform die insbesondere untere und mittlere Einkommen entlasten (z.B. erhöhter SV-Bonus mit Negativsteuerwirkung, KV-Senkung für Selbständige und Bäur*innen mit miedrigem Einkommen, erhöhter Pensionist*innenabsetzbetrag) werden von Juli 2022 bereits auf das ganze Jahr 2021 vorgezogen. Mit der nächsten Arbeitnehmer*innenveranlagung fließen so ca. 680 Millionen Euro zusätzlich an Privathaushalte.
    • Der Klimabonus der als sozialer Ausgleich für die CO2-Besteuerung gedacht ist, wird ganzjährig ausbezahlt, obwohl die CO2-Bepreisung erst im 2. Halbjahr 2022 einsetzt. Das bringt Privathaushalten zusätzliche 600 Millionen Euro an Unterstützung gegen die Teuerung, die im zweiten Halbjahr 2022 ausgezahlt werden.
    • Ökostrompauschale und –beitrag werden für das Jahr 2022 ausgesetzt. Für Haushalte entfallen dadurch Kosten von rund 380 Mio. Euro. Durchschnittlich ersparen sich Privathaushalte so zwischen 100 – 110 Euro an Stromkosten.
    • Jeder Haushalt erhält zusätzlich einen Energiekostenausgleich von 150 Euro in Form eines „Gutscheins“, der beim Stromanbieter gutgeschrieben wird. Die Privathaushalte ersparen sich dadurch Energiekosten von rund 600 Mio. Euro.
    • Zusätzlich wird die Energieberatung ausgebaut und intensiviert: Von Energiearmut betroffenen Haushalten wird ein zusätzlicher Fördertopf von 5 Mio Euro zur Verfügung gestellt, 2022 wird zusätzlich ein Pilotprojekt (Umfang 10 Mio Euro) für den Austausch energieintensiver Haushaltsgeräte in einkommensarmen Haushalten gestartet.

Hilfen, die zwar nicht den längst notwendigen und gebotenen mittel- und langfristigen Ausstieg aus fossilen Energien – ersetzen können. Ein Ausstieg der zuletzt aufgrund des Überfalls Putins auf die Ukraine an Dringlichkeit gewonnen hat und einmal mehr die gefährliche Abhängigkeit von despotischen und autoritären Regimen vor Augen geführt hat.

Aber erste Hilfen die es kurzfristig jedenfalls braucht, damit die aktuelle Teuerungswelle nicht zur Armutsfalle für viele wird. Und die Energiekrise sich nicht zu einer schwerwiegenden sozialen Krise auswächst.