Die gute Nachricht: Letze Woche Donnerstag wurde im Österreichischen Nationalrat die Teilpension beschlossen. Die schlechte Nachricht: Es droht der „schleichende Tod“ der Altersteilzeit. Eine kurze Einschätzung.
Teilpension
Eine gute Sache: Wer das Pensionsantrittsalter – egal ob vorzeitig (z.B. Korridorpension) oder regulär (also Männer z.B. ab 65) – erreicht, kann künftig darüber entscheiden, ob er die Pension voll oder nur zu einem Teil (zu 25, 50 oder 75 %) in Anspruch nimmt und im Gegenzug entsprechend alternsgerecht bzw. nach bedarf „verkürzt“ – also auf 75, 50 oder 25 % der bisher geleisteten Arbeitszeit, abhängig von der Höhe der Teilpension – weiter Teilzeit arbeitet. Teilpension ist wie Altersteilzeit Vereinbarungssache, es besteht kein Rechtsanspruch.
Er/Sie erwirbt für den Teil, den er/sie arbeitet, weiter Pensionsansprüche, erhöht also seine/ihre Pension. Damit soll ein Anreiz für längeres Arbeiten gesetzt werden. Das bringt höhere Beiträge bei geringerer Pensionsauszahlung NACH Pensionsantritt. Und das bei alternsgerechten, selbst gewählten Arbeitszeiten. Die bislang intelligenteste und sinnvollste Form Arbeit und Pension miteinander zu verbinden.

Altersteilzeit
Weit weniger gut:
-
- Die Altersteilzeit wird verkürzt und der Zugang deutlich erschwert. Künftig beträgt die maximale Dauer der ATZ nicht fünf sondern drei Jahre. Wer ein Pensionsantrittsalter von 65 hat, kann also frühestens mit 62 – statt bislang mit 60 – eine Altersteilzeit vereinbaren.
-
- Wer vorzeitig die Pension antreten kann (z.B. Korridorpension) und ein ATZ vereinbart hat, muss diese zum frühestmöglichen Pensionsantritt beenden.
-
- Zugleich werden die Antrittsvoraussetzungen verschärft: Musste man bislang in den 25 Jahren vor Antritt 15 Jahre Arbeitslosenversicherung nachweisen, sind es künftig 17 Jahre.
-
- Und in den nächsten drei Jahren wird die Altersteilzeit zusätzlich auch für die Betriebe unattraktiver – weil die Förderung von 90 auf 80 % reduziert wird.
Argumentiert werden die Verschärfungen mit der neuen Teilpension, die vielfach die ATZ ersetzen würde. Das ist allerdings nur sehr bedingt zutreffend: Während die Teilpension alternsgerechtes Arbeiten NACH der Pension ermöglichen soll, ist Ziel der ATZ über geförderte, alternsgerechte Arbeitszeiten möglichst viele Menschen VOR Pensionsantritt in Beschäftigung zu halten. Ein „Ersetzen“ ist nur bedingt möglich, maximal bei einem vorzeitigen Pensionsantritt, wo die ATZ bis zum regulären Pensionsantrittsalter noch durch eine Teilpension verlängert werden kann (z.B. bei einer Korridorpension: bis 63 nimmt man 3 Jahre Altersteilzeit, muss dann die ATZ beenden, kann aber bis 65 und darüber hinaus – wenn man will – eine Teilpension vereinbaren).
Für Frauen gibt es diese Möglichkeit allerdings kaum (siehe Beispiel Annemarie) – weil sie aktuell ohnehin nicht in Korridorpension gehen können und künftig auch nur zu einem geringen Teil –, weil sie selbst wenn das gesetzliche Pensionsantrittsalter auf 65 erhöht ist, die notwendigen Versicherungszeiten nur von den wenigsten erreicht werden. Frauen wird also mittelfristig die Möglichkeit, alternsgerecht in die Pension zu gleiten, um zwei Jahre verkürzt. Unter all jenen, die aktuell ATZ in Anspruch nehmen oder neu in ATZ gehen, sind 2/3 Frauen. Die Kürzung der ATZ trifft also insbesondere Frauen, die aus Pflege-, Gesundheits-, Sozialberufen und dem Handel eine ATZ antreten.
Was das bedeutet
Der erschwerte Zugang zu Alterspension wird dazu führen, dass Tausende nicht mehr in die ATZ gehen werden. Weil sie inzwischen altersbedingt ihren Job verloren haben. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen selbst gekündigt haben. Weil sie – wenn möglich – eine Invaliditätspension beantragen werden.
Das Ziel, Menschen länger in Beschäftigung zu halten, wird so verfehlt. Was man sich erhofft bei der Altersteilzeit einzusparen, wird anderswo – für Arbeitslosigkeit, für Invaliditätspension, für Reha-Geld etc. – ausgegeben. Die Teilpension hilft da nicht wirklich weiter. Das ist weder besonders durchdacht, noch besonders menschenfreundlich.
Deshalb konnten wir dem Gesamtpaket auch nicht zustimmen. Es hätte auch intelligentere Lösungen für die Altersteilzeit gegeben. Z.B. dass Zugang und Dauer zu/von Altersteilzeit auch an Sachverhalte wie Pflegeverpflichtungen oder gesundheitliche Einschränkungen geknüpft werden.
Die Regierungsmehrheit hat sich dagegen für den „schleichenden Tod“ der ATZ entschieden. Es ist anzunehmen, dass so manche Regierungsvertreter:innen auch genau das wollen.

