Andere reden. Wir handeln: Am 18. September haben wir Grüne einen großen und wesentlich Schritt zu einer effektiven Kindergrundsicherung gesetzt: Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem Einkommen unter 2200 Euro brutto im Monat erhalten ab Juli 2025 jedes Monat 60 Euro zusätzlich für jedes Kind aufs Konto. Automatisch und ohne Antrag.
Voraussetzung ist, dass es zumindest ein Monat im Jahr ein Einkommen aus Arbeit gibt.
Damit lösen wir gleich drei Probleme: erstens reduzieren wir zielgerichtet soziale Benachteiligung von Kindern; zweitens erhöhen wir die Anbindung sozial ausgegrenzter Menschen an den Arbeitsmarkt und drittens wirkt der neue Kinderzuschlag gerade auch noch dort, wo Menschen gerade einmal ein bisschen mehr verdienen, als dass sie von zusätzlichen Sozialleistungen und Gebührenbefreiungen profitieren.
Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen stehen heute deutlich besser da, als nach dem Ende der rot-schwarzen Koalition 2017 oder der türkis-blauen Koalition 2018.
Kurzer Blick zurück: Der Kinderzuschlag wurde Mitte 2023 befristet bis Ende 2024 eingeführt. Mindestsicherungs-/Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose sowie Alleinerzieher:innen und –verdiener:innen mit einem niedrigen Einkommen erhielten bzw. erhalten immer noch monatlich 60 Euro Kinderzuschlag, automatisch ausbezahlt. Mit dieser Maßnahme sollte Kinderarmut eingedämmt werden. Eine Unterstützung die – allen Unkenrufen zum Trotz – wirkt. Sozial- und Alleinerzieher:inneninitiativen forderten daher bald die Übernahme ins Dauerrecht. Und die findet nun statt. Im Detail:
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- Ab Juli 2025 wird der Kinderzuschlag dauerhaft ins Einkommensteuerrecht übernommen, bis Juli 2025 gilt eine Übergangslösung.
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- Der Kinderzuschlag gilt für Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 25.725 Euro (2024). Dabei wird immer das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahr herangezogen – also das Einkommen 2024 für den Bezug des Kinderzuschlags im Jahr 2025 – und jährlich valorisiert. Rund 250.000 Kinder und ihre Familien werden vom Kinderzuschlag profitieren.
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- Der Kinderzuschlag beträgt 60 Euro im Monat und wird ab 1. Jänner 2026 ebenfalls jährlich valorisiert.
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- Den Kinderzuschlag erhalten alle Anspruchsberechtigten, die zumindest ein Monat/Jahr – analog zum Kindermehrbetrag – erwerbstätig waren.
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- Der Kinderzuschlag wird automatisch monatlich mit dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt und NICHT auf Sozialhilfe und Mindestsicherung angerechnet! Damit soll auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert, statt behindert werden.
Unterstützung wie noch nie
Alleinerzieher:innen – eine Gruppe, die als besonders armutsgefährdet gilt und es besonders schwer haben, ihren finanziellen Alltag zu bewältigen – erhalten mit Übernahmen des Kinderbonus ins Dauerrecht so viel finanzielle Unterstützung, wie nie zuvor.
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- Das ist zuallererst einmal die unter grüner Regierungsbeteiligung beschlossene jährliche Inflationsanpassung der Familien- und Sozialleistungen. Durch diese Inflationsanpassung haben sich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag seit 2019 z.B. für ein 8-jähriges Kind von 121,90 Euro auf 141,50 Euro erhöht.
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- Dazu kommen steuerliche Maßnahmen wie der Kindermehrbetrag und der Familienbonus +. Der Kindermehrbetrag – er kommt v.a. Alleinerzieher:innen und Niedrigverdiener:innen zugute – wurde seit grünem Regierungsantritt von 250 auf 700 Euro/Jahr erhöht. Und auch wenn der Familienbonus + tendenziell einkommensstarke Gruppen begünstigt wirkt er auch in mittlere Einkommen. Zusätzlich werden seit 2023 Absetzbeträge jährlich um die Inflationsrate erhöht.
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- Und zuletzt der Kinderzuschlag von 60 Euro/Monat je Kind.
Wir haben am Beispiel einer Alleinerzieherin mit einem bzw. zwei Kindern (4 und 8 Jahre) und die nach Handels-Kollektivvertrag entlohnt wird, berechnet, was das finanziell bedeutet:
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- 2017 im Ietzten Jahr der SPÖ-ÖVP-Koalition erhielt eine alleinerziehende Handelsangestellte mit einem KV-Einkommen von 1.597 Euro brutto/Monat Familienförderungen – Alleinerzieher:innenabsetzbetrag, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag – von 219,17 Euro monatlich. Das Nettoeinkommen erhöhte sich so – im Vergleich zu einer Handelsangestellten ohne Kinder (1.259 Euro) – um 17,4 % auf 1.478 Euro monatlich.
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- 2019 im letzten Jahr der türkis-blauen Koalition erhielt eine alleinerziehende Handelsangestellte – das vergleichbare KV-Einkommen lag damals bei 1.771 Euro/Monat Familienförderungen im Umfang von 285,18 Euro. Nicht nur waren Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag geringfügig angehoben worden. Türkis-Blau hatte auch den Familienbonus und den Kindermehrbetrag eingeführt. Diese zusätzliche Familienmaßnahme erhöhte das Nettoeinkommen der Alleinerziehenden auf 285,18 Euro monatlich und um 20,66 %– nämlich von 1.380,63 auf 1.665,81 Euro/Monat.
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- Zuletzt unter grüner Regierungsbeteiligung wurden nicht nur – wie bereits erwähnt – sämtliche Familienleistungen inflationsangepasst und der Kindermehrbetrag fast verdreifacht, es kam schließlich noch der Kinderzuschlag dazu. Für unserer alleinerziehende Handelsangestellte – das KV-Einkommen liegt inzwischen bei 2.202 Euro/Monat bedeutet das Familienleistungen von insgesamt 387,84 Euro monatlich – womit sich das Nettoeinkommen im Vgl zu einer Handelsangestellten in dieser Lohngruppe ohne Kind (1.706,48) um 22,72 % auf 2.094,32 Euro/Monat erhöht. D.h.: Im Vergleich zu 2017 haben die zusätzlichen Familienleistungen das Nettoeinkommen dieser Alleinerziehenden um 5 % erhöht. Und entsprechend die Armutsgefährdung reduziert.
Konkrete Schritte gegen Kinderarmut und in Richtung Kindergrundsicherung. In gängigen Kindergrundsicherungsmodellen soll eine neue, allgemeine Kindergrundsicherung in der alle bisherigen Familienleistungen zusammengeführt werden (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus +, Kindermehrbetrag) in Summe 367 Euro je Kind ausmachen. Mit dem beschlossenen Kinderzuschlag, der Valorisierung der Familienleistungen und den steuerlichen Maßnahmen wird dieser Betrag in unserem Beispiel sogar überstiegen.
Auch in Alleinerzieher:innenhaushalten mit zwei Kindern hat sich die finanzielle Situation seit 2017 deutlich verbessert:
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- 2017 lagen die Familienleistungen der letzten rot-schwarzen Regierung bei insgesamt 425,75 Euro je Monat für zwei Kinder (im Alter von 4 bzw. 8 Jahren, wie oben erwähnt) und erhöhten damit das Netto-Einkommen um 33,81 %.
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- 2019 unter türkis-blauer Regierung lagen die Leistungen für zwei Kinder im erwähnten Alleinerzieher:innen-Haushalt bei 479,48 Euro – eine Erhöhung des Netto-Einkommens um 34,7 %.
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- 2024 mit einer grünen Regierungsbeteiligung erhöhten sich die Leistungen für zwei Kinder auf 673,54 Euro monatlich – Eine Steigerung des monatliche Nettoeinkommens um 39,47 %. Alleine der neue Kinderzuschlag erhöht das jährliche Haushaltseinkommen um 1.440 Euro.
Wenig überraschend, dass die Österreichische Plattform für Alleinerzieher:innen die Verankerung des 60-Euro-Kinderzuschlags in Dauerrecht ausdrücklich begrüßt und von einer „wichtigen Maßnahme für Alleinerziehende“ die alleinerziehende Familien „dauerhaft entlastet“ spricht.
Wie weiter?
Das hängt wohl vom Wahlausgang ab. Unsere Ziel ist klar: Kindergrundsicherung. Wesentliche Bausteine dorthin haben wir gesetzt. Mehr als noch jede Regierung zuvor. Darauf gilt es aufzubauen. Erreichtes zu verteidigen und konsequent weiterzuentwickeln. Dass wir’s können, haben wir einmal mehr bewiesen. Dass wir es mit unseren Positionen ernst meinen ebenso. Dass wir nicht nur reden, sondern auch konsequent handeln, sollte inzwischen auch klar geworden sein. Dass wir dabei Erfolg haben, bestätigt nicht zuletzt der Beschluss über den Kinderzuschlag in der letzten Nationalratssitzung. Wir werden jedenfalls nicht Ruhe geben, bis Kinderarmut der Vergangenheit angehört.
Es gilt nämlich gestern wie heute wie morgen: Kein Kind darf übrig bleiben. Dafür brennen und rennen wir.