Lasst die #Bildungskarenz in Ruh‘!

Die Agenda Austria reitet mal wieder. Und es darf getrost davon ausgegangen werden, durchaus in Absprache mit dem Arbeitsministerium. Das will nämlich schon seit längerem die Bildungskarenz „reformieren“ – sprich einige hundert Millionen einsparen. Schließlich sollen ja Lohnnebenkosten gesenkt werden. Nur wird sich das halt wieder mal nicht spielen.

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#Arbeitslose und Geringfügigkeit: Lasst’s den Erlass!

Hohe Wellen hat der kürzlich von Arbeitsminister Kocher getätigte Erlass ans AMS geschlagen. Mit diesem Erlass soll der Druck auf Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher:innen, die nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen erhöht werden, möglichst rasch eine Vollzeit- oder (höhere)Teilzeitstelle anzunehmen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ beim Versuch, einen Vollzeitjob zu bekommen zeigt (so muss etwa – laut Erlass – nachgewiesen werden, dass man beim „geringfügigen“ Arbeitgeber um einen Vollzeitjob gebeten hat), dem droht eine Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe.

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#Zuverdienst ersatzlos abschaffen? Eine schlechte Idee …

Ein Interview in den OÖN hat neulich für Einiges an – berechtigter – Aufregung gesorgt. AMS-Chef Johannes Kopf hat in diesem die Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeiten bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gefordert. Aktuell dürfen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher*innen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Diese Möglichkeit will Kopf nun abschaffen.

Ich halte die Forderung von AMS-Chef Johannes Kopf nach einer Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose gleich aus mehreren Gründen für falsch.

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#Von der Rechenschwäche der SPÖ …

Was es mit diesem Bild auf sich hat? Und warum diese Zahlen wichtig sind?

Gestern haben sich die SPÖ-Soziallandesrät*innen zu Wort gemeldet und die Fixbetragserhöhung des Arbeitslosengelds (150 Euro monatlich, Einmalzahlung von 450 Euro für drei Monate) heftig kritisiert. Menschen, die ihr Arbeitslosengeld durch Mindestsicherung aufstocken, müssten Kürzungen hinnehmen, weil der Fixbetrag auf die Mindestsicherung angerechnet würde.

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