#Schritt für Schritt zur Kindergrundsicherung

Andere reden. Wir handeln: Am 18. September haben wir Grüne einen großen und wesentlich Schritt zu einer effektiven Kindergrundsicherung gesetzt: Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem Einkommen unter 2200 Euro brutto im Monat erhalten ab Juli 2025 jedes Monat 60 Euro zusätzlich für jedes Kind aufs Konto. Automatisch und ohne Antrag.

Voraussetzung ist, dass es zumindest ein Monat im Jahr ein Einkommen aus Arbeit gibt.

Damit lösen wir gleich drei Probleme: erstens reduzieren wir zielgerichtet soziale Benachteiligung von Kindern; zweitens erhöhen wir die Anbindung sozial ausgegrenzter Menschen an den Arbeitsmarkt und drittens wirkt der neue Kinderzuschlag gerade auch noch dort, wo Menschen gerade einmal ein bisschen mehr verdienen, als dass sie von zusätzlichen Sozialleistungen und Gebührenbefreiungen profitieren.

Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen stehen heute deutlich besser da, als nach dem Ende der rot-schwarzen Koalition 2017 oder der türkis-blauen Koalition 2018.

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#Budgetdienst-Studie: Die COVID-19-Pakete und Antiteuerungsmaßnahmen wirk(t)en

Eine aktuelle Studie des Budgetdienstes des Parlaments untersucht die Einkommens- und Verteilungswirkung der Unterstützungspakete der Regierung seit Ausbruch der COVID-19-Krise. Das Ergebnis: entgegen oppositioneller Behauptungen haben die Maßnahmenpakete gewirkt – auch im europäischen Vergleich.

Die Ausgangsfragen der Studie des unabhängigen Budgetdienstes werden seit Ausbruch der COVID-19-Krise, vor allem aber seit dem starken Teuerungsanstieg in Folge des Ukraine-Krieges, im Parlament und einer breiten Öffentlichkeit – je nach Standort – heftig diskutiert: während die Opposition regelmäßig davon spricht, dass die milliardenschweren Hilfen verpufft, Gießkanne, oder wirkungslos (gewesen) wären, behauptet die Regierung, dass die Unterstützungsmaßnahmen sehr wohl gewirkt und die Haushalte dabei unterstützt hätten, die Folgen der Teuerung besser bewältigen zu können. Insbesondere die einkommensärmsten Gruppen hätten profitiert. Was stimmt nun tatsächlich?

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#„Valorisierung“ der Sozialleistungen: Fragen und Antworten zum Was, Wann und Wie

Am 15. Juli ist ein Gesetzesentwurf zur Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung gegangen, der noch im Herbst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Künftig werden (fast) alle Sozial- und Familienleistung jährlich valorisiert, also um die Inflation angepasst. Mit dieser Maßnahme soll der „Wert“ – also die Kaufkraft – der jeweiligen Transferleistung erhalten bleiben. Was Sozialverbände seit Jahren und Jahrzehnten gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Sozialstaats und seiner Leistungen.

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#Gerüchte zum Arbeitslosengeld: Die ’spinnen‘ doch!

So, weil das Sigi Maurer-Interview in der heutigen KRONE einige Wellen geschlagen hat und wieder einmal munter herumgespint wird, dass es nur so eine (Un-)Freude ist. Vor allem was das Arbeitslosengeld betrifft.

Ein paar Klarstellungen (die zwar bereits gezählte hunderte Mal stattgefunden haben, aber meinetwegen halt nochmals):

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