#Arbeitslose und Geringfügigkeit: Lasst’s den Erlass!

Hohe Wellen hat der kürzlich von Arbeitsminister Kocher getätigte Erlass ans AMS geschlagen. Mit diesem Erlass soll der Druck auf Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher:innen, die nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen erhöht werden, möglichst rasch eine Vollzeit- oder (höhere)Teilzeitstelle anzunehmen. Wer „mangelnde Eigeninitiative“ beim Versuch, einen Vollzeitjob zu bekommen zeigt (so muss etwa – laut Erlass – nachgewiesen werden, dass man beim „geringfügigen“ Arbeitgeber um einen Vollzeitjob gebeten hat), dem droht eine Sperre des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe.

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#Der Arbeitsmarkt ist geöffnet. Der ‚Bartenstein-Erlass‘ ist tot. Gut so.

Türkis kommuniziert. Aktuell wenn es um den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen geht. Der VfGH hat den alten ‚Bartenstein-Erlass‘ aufgehoben. Einen neuen Erlass gibt es auch schon. Und – glaubt man türkiser Kommunikation – bleibt alles ähnlich restriktiv wie beim Alten. Aber: Wenn türkis etwas kommuniziert ist immer ein Faktencheck geboten.

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