Heute wurde im Nationalrat einstimmig (!) das neue Landarbeitsgesetz (LAG) beschlossen und so ein klares Zeichen für die Stärkung der Rechte von Landarbeiter*innen gesetzt. Künftig gibt es für Melker*innen – egal ob sie im Burgenland oder in Tirol arbeiten – keine arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede mehr. Bundesländergrenzen zählen nicht mehr.
Das neue Gesetz führt 9 Landarbeitsgesetze und 100 Verordnungen zusammen und gilt für rund 35.000 Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Das Rechtssystem für Landarbeiter*innen wurde „verbundlicht“. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit von Arbeitgeber*innenzusammenschlüssen – mehrere landwirtschaftliche Betriebe schließen sich zusammen und beschäftigen Landarbeiter*innen. Damit sollen durchgängigere Beschäftigungsverhältnisse und eine Stabilisierung der Einkommen ermöglicht werden.
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