#Schritt für Schritt zur Kindergrundsicherung

Andere reden. Wir handeln: Am 18. September haben wir Grüne einen großen und wesentlich Schritt zu einer effektiven Kindergrundsicherung gesetzt: Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem Einkommen unter 2200 Euro brutto im Monat erhalten ab Juli 2025 jedes Monat 60 Euro zusätzlich für jedes Kind aufs Konto. Automatisch und ohne Antrag.

Voraussetzung ist, dass es zumindest ein Monat im Jahr ein Einkommen aus Arbeit gibt.

Damit lösen wir gleich drei Probleme: erstens reduzieren wir zielgerichtet soziale Benachteiligung von Kindern; zweitens erhöhen wir die Anbindung sozial ausgegrenzter Menschen an den Arbeitsmarkt und drittens wirkt der neue Kinderzuschlag gerade auch noch dort, wo Menschen gerade einmal ein bisschen mehr verdienen, als dass sie von zusätzlichen Sozialleistungen und Gebührenbefreiungen profitieren.

Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen stehen heute deutlich besser da, als nach dem Ende der rot-schwarzen Koalition 2017 oder der türkis-blauen Koalition 2018.

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#Weniger Sozialleistungen bei Teilzeit? Eigentlich …

… sollte man derart absurde Vorschläge am besten „net amoi“ ignorieren. Geht allerdings in diesem Fall leider nicht wirklich. Weil sie – insbesondere wenn sie seitens eines Regierungsmitglieds kommen – verunsichern. Darum zuallererst: Wir haben die Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen sicher nicht durchgesetzt, um diese dann ausgerechnet jenen, die sie besonders brauchen – nämlich überwiegend teilzeitbeschäftigten Frauen und armutsgefährdeten Familien – zu kürzen. Also: Kommt sicher nicht.
Abseits vom sozialpolitisch Grundsätzlichen, lassen die Überlegungen des Arbeitsministers einige Fragen offen. Nämlich was konkret überhaupt gemeint war. Was denn überhaupt gekürzt werden sollte. Ein paar Anmerkungen.

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#„Valorisierung“ der Sozialleistungen: Fragen und Antworten zum Was, Wann und Wie

Am 15. Juli ist ein Gesetzesentwurf zur Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung gegangen, der noch im Herbst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Künftig werden (fast) alle Sozial- und Familienleistung jährlich valorisiert, also um die Inflation angepasst. Mit dieser Maßnahme soll der „Wert“ – also die Kaufkraft – der jeweiligen Transferleistung erhalten bleiben. Was Sozialverbände seit Jahren und Jahrzehnten gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Sozialstaats und seiner Leistungen.

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