#Weniger Sozialleistungen bei Teilzeit? Eigentlich …

… sollte man derart absurde Vorschläge am besten „net amoi“ ignorieren. Geht allerdings in diesem Fall leider nicht wirklich. Weil sie – insbesondere wenn sie seitens eines Regierungsmitglieds kommen – verunsichern. Darum zuallererst: Wir haben die Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen sicher nicht durchgesetzt, um diese dann ausgerechnet jenen, die sie besonders brauchen – nämlich überwiegend teilzeitbeschäftigten Frauen und armutsgefährdeten Familien – zu kürzen. Also: Kommt sicher nicht.
Abseits vom sozialpolitisch Grundsätzlichen, lassen die Überlegungen des Arbeitsministers einige Fragen offen. Nämlich was konkret überhaupt gemeint war. Was denn überhaupt gekürzt werden sollte. Ein paar Anmerkungen.

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#„Valorisierung“ der Sozialleistungen: Fragen und Antworten zum Was, Wann und Wie

Am 15. Juli ist ein Gesetzesentwurf zur Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung gegangen, der noch im Herbst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Künftig werden (fast) alle Sozial- und Familienleistung jährlich valorisiert, also um die Inflation angepasst. Mit dieser Maßnahme soll der „Wert“ – also die Kaufkraft – der jeweiligen Transferleistung erhalten bleiben. Was Sozialverbände seit Jahren und Jahrzehnten gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Sozialstaats und seiner Leistungen.

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