#Sozialhilfe/Mindestsicherung: Fakt oder Fake?

Sie ist auch heuer wieder da: Die Sommerlochdebatte rund um die Mindestsicherung. Einmal mehr ist das Thema die Höhe, einmal mehr geht es um Flüchtlingsfamilie(n) mit vielen Kindern. Ein gefundenes Fressen in Vorwahlzeiten. Empörung, Unverständnis überall, die Wogen gehen hoch. Bei so viel Emotionen tut eine Versachlichung not. Und vor allem auch eine Debatte darüber, was das berühmte „letzte soziale Netz“ eigentlich können soll, können muss und wo es aktuell besonders fehlt. Und warum es eine „Mindestsicherung neu“ braucht und die türkis-blaue Sozialhilfe weg gehört.

Gut. Starten wir mit der Versachlichung. Starten wir mit einem Faktencheck. Und gängigen Behauptungen über Sozialhilfe (SH) und Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Was ist Fakt? Was ist Fake?

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#Schulungszuschlag neu: Jetzt auch bei der Sozialhilfe!

Ein weiterer sozialpolitischer Erfolg der Grünen: Der Schulungszuschlag neu –  der ehemalige „Bildungsbonus“  –  wird auch auf Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen ausgeweitet. Diese wichtige Maßnahme wurde am 28. Februar im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Erstaunlicherweise ausgerechnet gegen die Stimmen der selbsternannten Bildungs- bzw. Sozialparteien NEOS und SPÖ. Aber fangen wir von vorne an …

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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#„Valorisierung“ der Sozialleistungen: Fragen und Antworten zum Was, Wann und Wie

Am 15. Juli ist ein Gesetzesentwurf zur Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung gegangen, der noch im Herbst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Künftig werden (fast) alle Sozial- und Familienleistung jährlich valorisiert, also um die Inflation angepasst. Mit dieser Maßnahme soll der „Wert“ – also die Kaufkraft – der jeweiligen Transferleistung erhalten bleiben. Was Sozialverbände seit Jahren und Jahrzehnten gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Sozialstaats und seiner Leistungen.

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