#Wartefrist bei Sozialleistungen? Ein Schuss ins (eigene) Knie

Jetzt ist es schon wieder passiert. Die ÖVP fordert einmal mehr – diesmal in Person der Familienministerin – dass Ausländer:innen erst nach einer 5-jährigen Wartefrist (die vollen) Sozialleistungen erhalten sollen. Und wieder einmal bleibt die ÖVP sehr unkonkret, wenn es darum geht, näher zu definieren, welche Sozialleistungen denn überhaupt gemeint sein könnten. Konkret ist die ÖVP beim Ziel: nicht Zuwander:innen ins Sozialsystem, sondern solche, die bei uns wirklich arbeiten wollen, sollten nach Österreich kommen. Es gilt ja schließlich auch, rechte Wähler:innensegmente zu halten.

Wir Grünen lehnen diese ÖVP-Pläne seit jeher ab. Mit uns ist das nicht zu machen. Das weiß natürlich auch die ÖVP. Auch in rechtlicher Hinsicht – so die Einschätzung der meisten Expert:innen – sind die ÖVP-Pläne nicht durchführbar. Dennoch sollte man sich sich mit den ÖVP-Forderungen – und insbesondere was diese in letzter Konsequenz bedeuten würden – näher auseinandersetzen. Denn es wird nicht das erste und mit Sicherheit nicht das letzte Mal gewesen sein, dass derartige Forderungen in die politische Diskussion geworfen werden.

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#Sozialleistungen halbieren? Nicht verhandelbar

Die Halbierung von Sozialleistungen ist für uns Grüne nicht verhandelbar. Nicht für Teilzeitbeschäftigte. Nicht für Frauen. Nicht für Migrant:innen. Ob jemand Sozialleistungen erhält oder nicht, hat sich weder am Umfang der Arbeitsstunden noch an der Herkunft zu orientieren, sondern am Bedarf, der Lebenslage bzw. der finanziellen Situation des/der Betroffenen.

Soweit, so klar, so eigentlich selbstverständlich. Jeder andere Zugang ist absurd und löst kein Problem, sondern schafft nur zusätzliche Probleme. Quasi zum „ned amoi Ignorieren“.

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#Weniger Sozialleistungen bei Teilzeit? Eigentlich …

… sollte man derart absurde Vorschläge am besten „net amoi“ ignorieren. Geht allerdings in diesem Fall leider nicht wirklich. Weil sie – insbesondere wenn sie seitens eines Regierungsmitglieds kommen – verunsichern. Darum zuallererst: Wir haben die Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen sicher nicht durchgesetzt, um diese dann ausgerechnet jenen, die sie besonders brauchen – nämlich überwiegend teilzeitbeschäftigten Frauen und armutsgefährdeten Familien – zu kürzen. Also: Kommt sicher nicht.
Abseits vom sozialpolitisch Grundsätzlichen, lassen die Überlegungen des Arbeitsministers einige Fragen offen. Nämlich was konkret überhaupt gemeint war. Was denn überhaupt gekürzt werden sollte. Ein paar Anmerkungen.

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#„Valorisierung“ der Sozialleistungen: Fragen und Antworten zum Was, Wann und Wie

Am 15. Juli ist ein Gesetzesentwurf zur Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung gegangen, der noch im Herbst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Künftig werden (fast) alle Sozial- und Familienleistung jährlich valorisiert, also um die Inflation angepasst. Mit dieser Maßnahme soll der „Wert“ – also die Kaufkraft – der jeweiligen Transferleistung erhalten bleiben. Was Sozialverbände seit Jahren und Jahrzehnten gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Sozialstaats und seiner Leistungen.

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#Das dritte Anti-Teuerungspaket und noch viel mehr …

Am 15. Juni wurde von der Bundesregierung das dritte Entlastungspaket vorgestellt. Dieses ist dringend notwendig – denn die Inflation hat neue Rekordwerte erreicht, die insbesondere durch den Überfall Russlands auf die Ukraine und andere überregionale Krisen noch befeuert wird. Energie- und Rohstoffpreise sind massiv gestiegen, Lieferkettenprobleme haben sich verstärkt, Haushalte geraten finanziell mehr und mehr unter Druck.

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