#Hilfen gegen Teuerung: Was, wie viel, für wen und warum alles nicht so einfach ist

In den kommenden Wochen werden wichtige und umfangreiche Hilfen gegen die Teuerung ausgezahlt: Der Teuerungsausgleich an besonders „vulnerable“ Gruppen, der Klimabonus (inklusive Teuerungsbonus) und der Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen.

Die Vielzahl von Hilfen, die nun fließen – auch noch aus unterschiedlichen Töpfen, mit unterschiedlichen Namen und unterschiedlichen auszahlenden Stellen – sorgen aktuell nicht nur für notwendige Unterstützung, sondern manchmal auch auch für Irritationen. Vor allem bei Pensionist:innen. Irritationen, die auch noch bewusst und wider besseren Gewissens geschürt werden. Irritationen, die sich allerdings auch aus der Vielzahl gleichzeitig gesetzter Maßnahmen und daraus resultierenden Kommunikationsproblemen ergeben: Was ist das, was ich gerade bekomme? Warum ist das weniger, als ich mir erwartet habe? Ist das jetzt der Klimabonus, oder was?

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#Maßnahmen gegen Teuerung: Drei Bundesländer vor den Vorhang

Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche Maßnahmen- und Unterstützungspakete für Privathaushalte gegen Teuerung und Energiepreisanstieg geschnürt: Teile der ökosozialen Steuerreform wurden vorgezogen, eine Teuerungs- und Energiekostenausgleich beschlossen, Ökostrompauschale und –beitrag für 2022 ausgesetzt. Hinzu kommen die – am Sonntag angekündigten – Senkung der Energieabgaben sowie Maßnahmen für Pendler*innen – von der eher umstrittenen Erhöhung der Pendlerpauschale bis zur erfreulichen Erhöhung des Pendlereuros, erstmals auch als Negativsteuer bis 100 Euro für einkommensarme Arbeitnehmer*innen.

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#1,6 Milliarden Euro gegen Teuerung

Am 16. Dezember 2021 wurden im Nationalrat wieder einigebemerkenswert arbeitsmarkt- und sozialpolitisch relevante Maßnahmen beschlossen:

      • Nachdem am Tag zuvor  der 150 Euro-Teuerungsausgleich für Mindestpensionist*innen, Sozialhilfebezieher*innen und Studienbeihilfebezieher*innen im Nationalrat eine breite Mehrheit gefunden hat, wurde nun die Einmalzahlung von 150 Euro für Arbeitslose beschlossen. Voraussichtlich noch im Jänner sollen Menschen, die von November bis Dezember zumindest 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben den Teuerungsausgleich erhalten.
      • Ebenfalls beschlossen wurde der von den Sozialpartnern ausverhandelte Kurzarbeitsbonus von 500 Euro: Arbeitnehmer*innen die im Dezember kurzarbeiten mussten und in den letzten 20 Monaten zumindest 10 Monate in Kurzarbeit waren, haben einen Anspruch auf 500 Euro.
      • Auch beschlossen wurde die Verlängerung des erhöhten Bildungsbonus von 180 Euro/Monat für ein weiteres Jahr für AMS-Maßnahmen im Bereich Bildung, Qualifizierung, Umorientierung, die länger als 4 Monate dauern. Eine besonders wichtige Maßnahmen, weil viele Menschen in Arbeitslosigkeit sich ohne diesen Bildungsbonus eine weiterführende, längere Ausbildung einfach finanziell nicht leisten könnten.

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