#Der Arbeitsmarkt ist geöffnet. Der ‚Bartenstein-Erlass‘ ist tot. Gut so.

Türkis kommuniziert. Aktuell wenn es um den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen geht. Der VfGH hat den alten ‚Bartenstein-Erlass‘ aufgehoben. Einen neuen Erlass gibt es auch schon. Und – glaubt man türkiser Kommunikation – bleibt alles ähnlich restriktiv wie beim Alten. Aber: Wenn türkis etwas kommuniziert ist immer ein Faktencheck geboten.

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#Bye, Bye, ‚Bartenstein‘-Erlass

Lange erwartet und jetzt endlich da. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gesprochen. Und der Spruch ist ausgesprochen erfreulich: Asylwerber*innen müssen einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Der sogenannte ‚Bartenstein‘-Erlass aus dem Jahr 2004, der Asylsuchende vom Arbeitsmarkt – mit Ausnahme befristeter Saison- oder Erntearbeit – weitgehend  ausschloss, ist damit Geschichte. Aufgehoben wurde auch ein Erlass der ehemaligen FPÖ-Arbeitsministerin Hartinger-Klein (2018),  der die kurzfristig geschaffene Möglichkeit für unter-25-jährige Asylwerber*innen eine Lehre absolvieren zu können, wieder abschaffte.

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