#Überblick: Covid-Rettungs- und Hilfspakete

In ganz Europa werden aktuell anlässlich der Covid-19-Krise Rettungspakete für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen geschnürt, um Betriebe zu unterstützen, ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern und Einkommen sowie Beschäftigung bestmöglich zu erhalten.

Die Instrumente, die von den Regierungen angewandt werden, unterscheiden sich dabei nur unwesentlich: Es werden den Unternehmen Kreditgarantien bzw. Haftungen gewährt, Steuern und SV-Beiträge reduziert oder gestundet, es gibt unterschiedliche Formen von Kurzarbeit oder Lohnunterstützungen, in einigen Ländern gibt es auch direkte Zuschüsse an Betriebe oder Einkommensersatzleistungen für Klein- und Kleinstunternehmer*innen.

In Österreich ist das nicht wirklich anders. Hier ein Überblick über die bisher umgesetzten Möglichkeiten für Klein- und Kleinstunternehmer*innen, die parallel in Anspruch genommen werden können, um Liquidität, Beschäftigung und Einkommen zu sichern:

    • Über den Härtefallfonds können von der Corona-Krise betroffene Selbständige (EPU, neue Selbständige, Freiberufler*innen), Kleinunternehmer*innen bis 9 Mitarbeiter*innen aber auch freie Dienstnehmer*innen einen direkten Ersatz für ihren Einkommensausfall beantragen. In einem ersten Schritt bis zu 1.000 Euro Soforthilfe, in nächsten Schritten bis zu 6.000 Euro insgesamt. Um bestehende Lücken zu schließen sollen künftig laut Vizekanzler Werner Kogler auch Mehrfachversicherte (z. B. Teilzeitbeschäftigte, die auch einer selbständigen Arbeit nachgehen) und Jungunternehmer*innen Leistungen aus dem Härtefallfonds beziehen.
    • Alle Unternehmen können für ihre Angestellten/Arbeiter*innen Kurzarbeit beantragen und Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum bis 0 % reduzieren (über den Gesamtzeitraum der in Anspruch genommenen Kurzarbeit auf durchschnittlich bis 10 %). SV-Beiträge der Dienstgeber*innen werden dabei voll vom AMS übernommen.
    •  Bei der Einkommenssteuer kann beim Finanzamt die Herabsetzung der Zahlungen beantragt werden, ESt- und Sozialversicherungszahlungen werden zinsfrei gestundet. Auch das ist ein Beitrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen.
    • Für Überbrückungskredite gewährt die AWS – im Tourismusbereich die ÖHT – Garantien bzw. Haftungen von 80 % des Kreditvolumens, um so die Liquidität der Betriebe über die Krise hinweg sicherzustellen.
    •  Das Klimaministerium hat mit den Energieversorgern ausverhandelt, Strom, Energie und Wärme bis 1. Mai – auch bei Zahlungsverzug – nicht ausgeschaltet wird.

All diese Maßnahmen sollen den Betroffenen dabei helfen, über die Krise zu kommen. Sie sind nicht perfekt und werden wohl hier und dort nachgebessert, angepasst, auch erhöht werden müssen – wie auch schon beim Härtefallfonds und der Kurzarbeit geschehen.

Aktuell wird ein 3. Covid-19-Paket geschnürt, das zusätzliche Hilfen beinhaltet. Wir werden auch von Maßnahmen und Erfahrungen anderer Länder lernen, wie andere Länder von uns lernen. Und es werden auch nicht die letzten Unterstützungsmaßnahmen gewesen sein.

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