#Von der Rechenschwäche der SPÖ …

Was es mit diesem Bild auf sich hat? Und warum diese Zahlen wichtig sind?

Gestern haben sich die SPÖ-Soziallandesrät*innen zu Wort gemeldet und die Fixbetragserhöhung des Arbeitslosengelds (150 Euro monatlich, Einmalzahlung von 450 Euro für drei Monate) heftig kritisiert. Menschen, die ihr Arbeitslosengeld durch Mindestsicherung aufstocken, müssten Kürzungen hinnehmen, weil der Fixbetrag auf die Mindestsicherung angerechnet würde.

Dazu führten sie auch ein Rechenbeispiel an:
Wer 1.200 Euro netto pro Monat verdient und arbeitslos wird, würde demnach ein Arbeitslosengeld von 660 Euro beziehen. Das Arbeitslosengeld würde dann zwar um 150 Euro aufgestockt – allerdings hätte der- oder diejenige nichts davon. Weil genau diese 150 Euro wieder von der Mindestsicherung abgezogen würden. Also bringt nichts.
So die Behauptung der SP-Landesrät*innen.

Nur …

Die Rechnung ist falsch. Und die Argumentation ist auch nicht richtiger.
Die SPÖ-Landesrät*innen gehen von falschen Zahlen aus – Wer 1.200 netto verdient hat, hat ein Arbeitslosengeld von knapp 847 Euro. Aber dazu später …

        • Wird bei der Einmalzahlung die Mindestsicherung von Arbeitslosengeld-Aufstocker*innen gekürzt?
          Nicht zwingend. Jedenfalls gekürzt würde die Mindestsicherung bei einer Erhöhung der Nettoersatzrate, wie von der SPÖ ständig gefordert.
        • Warum?
          Im Sozialhilfegesetz ist festgehalten, dass „Leistungen, die aufgrund des AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetzes) erbracht werden“ auf die Sozialhilfe anzurechnen sind. Auf die Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengelds würde genau das zutreffen.

Die Umsetzung des SPÖ-Vorschlags hätte also tatsächlich eine Mindestsicherungskürzung zur Folge.

Anders verhält es sich bei der einmaligen Arbeitslosengeld-Erhöhung. Diese wäre ein Zuschlag und keine Leistung aufgrund des Arbeitslosengeldbezugs. Und es sind die Soziallandesrät*innen selbst, die den Hebel haben, um diese Einmalzahlung nicht auf die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anrechnen zu lassen.

„Keiner Anrechnung unterliegen … Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, es sei denn, diese Leistungen werden bereits für einen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären.“

Die Soziallandesrät*innen selbst könnten also auch eine Nicht-Anrechnung sicherstellen. Gerade eben weil die Einmalzahlung keine Dauerleistung ist – wie von der SPÖ kritisiert.

 

Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG)

Die ist gleich in vielerlei Hinsicht nicht richtig.
So wurde das ALG nur auf Basis des Nettomonatsbezugs berechnet. Vergessen wurde dabei, dass 13. und 14. Monatsgehalt zu berücksichtigen!
Für die Berechnung des Arbeitslosengelds wird das Einkommen aus Vorperioden herangezogen.

Dabei wäre es eigentlich ganz einfach: Monatlich 1.200 netto entspricht ca. 1.470 Euro brutto. Auf der Website des AMS gibt es einen Rechner der den Arbeitslosengeldanspruch berechnet (aktuell nicht verfügbar).

Was kommt dabei raus?
846,94 Euro. Monatlich. Das sind um 180 Euro mehr als die von der SPÖ behaupteten 660 Euro! Die 660 Euro sind einfach falsch.

Wie ausgerechnet SPÖ-Soziallandesrät*innen ein solcher Rechenfehler passieren kann? Für gewünschte Argumente sollten wohl entsprechend gewünschte politische Zahlen geliefert werden. Irreführende, falsche Zahlen. Weil die ganze Geschichte von der Mindestsicherungskürzung sonst halt nicht funktioniert.
Weil 846,94 Euro + 150 Euro eben über der Mindestsicherung liegen.
Falsche Zahlen. Unrichtige Argumente.

Man kann der Meinung sein, dass die Einmalerhöhung von 450 Euro zu wenig ist. Man kann noch weitergehende – auch nachhaltiger wirkende – Schritte fordern. Es ist aber was komplett Anderes, von Verhöhnung, Almosen, Hohn oder Zynismus zu sprechen. Dann müssen sich dieselben, die das behaupten, nämlich die Frage gefallen lassen, was sie allesamt denn die letzten Jahrzehnte getan haben, um die finanzielle Situation von arbeitssuchenden Menschen zu verbessern.

Die Antwort ist soweit bekannt. Es war wenig. Sehr wenig. Nämlich nichts.
Wir haben die erste Anhebung des Arbeitslosengeldes nach genau diesen Jahrzehnten erreicht. Aber auch wir wollen mehr. Für uns sind die 450 Euro ein erster, wichtiger Schritt zur Erhöhung der Einkommen von Arbeitssuchenden. Dabei darf es aber nicht bleiben. Es wird im Herbst weitere Maßnahmen geben müssen. Und dafür werden wir uns auch einsetzen.