#Weniger Sozialleistungen bei Teilzeit? Eigentlich …

… sollte man derart absurde Vorschläge am besten „net amoi“ ignorieren. Geht allerdings in diesem Fall leider nicht wirklich. Weil sie – insbesondere wenn sie seitens eines Regierungsmitglieds kommen – verunsichern. Darum zuallererst: Wir haben die Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen sicher nicht durchgesetzt, um diese dann ausgerechnet jenen, die sie besonders brauchen – nämlich überwiegend teilzeitbeschäftigten Frauen und armutsgefährdeten Familien – zu kürzen. Also: Kommt sicher nicht.
Abseits vom sozialpolitisch Grundsätzlichen, lassen die Überlegungen des Arbeitsministers einige Fragen offen. Nämlich was konkret überhaupt gemeint war. Was denn überhaupt gekürzt werden sollte. Ein paar Anmerkungen.

    • Versicherungsleistungen – wie etwa das Arbeitslosengeld oder Pensionen sind bereits heute einkommensabhängig. Was soll da also noch gekürzt werden? Soll die Ausgleichszulage, die wir die letzten Jahre regelmäßig über der Inflationsrate erhöht erhaben gekürzt und damit ein massiver Anstieg der Altersarmut in Kauf genommen werden? Soll die Versicherungsleistung ALG bzw NH reduziert werden? Daran ist bekanntlich gerade die Arbeitslosenreform gescheitert … Fragen über Fragen.
    • Oder gilt die Kürzung von „Sozialleistungen“ gar für die Krankenversicherung? Dass Teilzeitbeschäftigte – weil sie absolut weniger in die KV einzahlen – eine schlechtere Behandlung bekommen sollen? Kann ja wohl auch nicht ernst gemeint sein, würde das doch nicht nur das Prinzip der „solidarischen Finanzierung“ unseres Gesundheitssystems ad absurdum führen, sondern wäre auch gesundheitspolitisch gemeingefährlich.
    • Bleiben vor allem Familienleistungen übrig – etwa die Familienbeihilfe. Also: weniger Familienbeihilfe für Teilzeitbeschäftigte? Die Idee bei gleichen Beiträgen bestimmten Gruppen weniger Leistungen auszuzahlen ist schon einmal ordentlich in die Hose gegangen: Wir erinnern uns, als ÖVP und FPÖ für Kinder von ausländischen Beschäftigten im Heimatland die Familienbeihilfe reduzierte. Der VfGH hat nach einer EuGH-Vorabentscheidung diese Bestimmung aufgehoben. Das wäre mit Sicherheit auch bei FB-Kürzungen für Teilzeitbeschäftigte der Fall.
    • Und weitergedacht: Wenn Kinder von Teilzeitbeschäftigten schon eine geringere Leistung bekommen sollen – Wie sieht es dann erst mit Familien aus, wo ein Elternteil arbeitslos ist? Wo Mindestsicherung bezogen wird? Werden dann Familienleistungen überhaupt komplett gestrichen? Auch hier bleiben Fragen über Fragen …
… die wir allerdings erst gar nicht erst zu Ende denken wollen.
Was es mit Sicherheit nicht braucht, sind systematische, bewußt herbeigeführte Verarmungsprogramme.
Was es genauso wenig braucht sind irgendwelche theortischen Gedankenspiele die in der Praxis nur zu Verunsicherung Betroffener führen, die insbesondere eines brauchen: Sicherheit, weniger Angst und Perspektiven auf ein besseres Leben.
Was wir daher brauchen, ist ein starker Sozialstaat und ein noch enger geknüpftes soziales Netz. Mit der Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen haben wir unseren Sozialstaat bereits entscheidend weiterentwickelt.
Und es braucht noch mehr. Daran arbeiten wir.