#Schritt für Schritt zur Kindergrundsicherung

Andere reden. Wir handeln: Am 18. September haben wir Grüne einen großen und wesentlich Schritt zu einer effektiven Kindergrundsicherung gesetzt: Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem Einkommen unter 2200 Euro brutto im Monat erhalten ab Juli 2025 jedes Monat 60 Euro zusätzlich für jedes Kind aufs Konto. Automatisch und ohne Antrag.

Voraussetzung ist, dass es zumindest ein Monat im Jahr ein Einkommen aus Arbeit gibt.

Damit lösen wir gleich drei Probleme: erstens reduzieren wir zielgerichtet soziale Benachteiligung von Kindern; zweitens erhöhen wir die Anbindung sozial ausgegrenzter Menschen an den Arbeitsmarkt und drittens wirkt der neue Kinderzuschlag gerade auch noch dort, wo Menschen gerade einmal ein bisschen mehr verdienen, als dass sie von zusätzlichen Sozialleistungen und Gebührenbefreiungen profitieren.

Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen stehen heute deutlich besser da, als nach dem Ende der rot-schwarzen Koalition 2017 oder der türkis-blauen Koalition 2018.

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#Sozialhilfe/Mindestsicherung: Fakt oder Fake?

Sie ist auch heuer wieder da: Die Sommerlochdebatte rund um die Mindestsicherung. Einmal mehr ist das Thema die Höhe, einmal mehr geht es um Flüchtlingsfamilie(n) mit vielen Kindern. Ein gefundenes Fressen in Vorwahlzeiten. Empörung, Unverständnis überall, die Wogen gehen hoch. Bei so viel Emotionen tut eine Versachlichung not. Und vor allem auch eine Debatte darüber, was das berühmte „letzte soziale Netz“ eigentlich können soll, können muss und wo es aktuell besonders fehlt. Und warum es eine „Mindestsicherung neu“ braucht und die türkis-blaue Sozialhilfe weg gehört.

Gut. Starten wir mit der Versachlichung. Starten wir mit einem Faktencheck. Und gängigen Behauptungen über Sozialhilfe (SH) und Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Was ist Fakt? Was ist Fake?

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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