Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern
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- die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
- eine Ausgleichszulage beziehen
- oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat
sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.
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