#Übergewinnsteuer und SPÖ: Zu niedrig, zu hoch, zu unfair, zu wirkungslos, „aber doch nicht bei uns!“ oder am besten ganz weg?

Kannst eigentlich nicht erfinden: Das SPÖ-regierte Burgenland geht rechtlich gegen die Übergewinnsteuer vor. Weil die Übergewinnsteuer nämlich genau das tut, wofür sie eingeführt wurde: Übergewinne aufgrund hoher Energiepreise abschöpfen. Und das tut die Übergewinnsteuer halt auch beim landeseigenen, burgenländischen Energieunternehmen.

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#Budgetdienst-Studie: Die COVID-19-Pakete und Antiteuerungsmaßnahmen wirk(t)en

Eine aktuelle Studie des Budgetdienstes des Parlaments untersucht die Einkommens- und Verteilungswirkung der Unterstützungspakete der Regierung seit Ausbruch der COVID-19-Krise. Das Ergebnis: entgegen oppositioneller Behauptungen haben die Maßnahmenpakete gewirkt – auch im europäischen Vergleich.

Die Ausgangsfragen der Studie des unabhängigen Budgetdienstes werden seit Ausbruch der COVID-19-Krise, vor allem aber seit dem starken Teuerungsanstieg in Folge des Ukraine-Krieges, im Parlament und einer breiten Öffentlichkeit – je nach Standort – heftig diskutiert: während die Opposition regelmäßig davon spricht, dass die milliardenschweren Hilfen verpufft, Gießkanne, oder wirkungslos (gewesen) wären, behauptet die Regierung, dass die Unterstützungsmaßnahmen sehr wohl gewirkt und die Haushalte dabei unterstützt hätten, die Folgen der Teuerung besser bewältigen zu können. Insbesondere die einkommensärmsten Gruppen hätten profitiert. Was stimmt nun tatsächlich?

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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