#Sondersitzung: die (althergebrachte) Krise am Arbeitsmarkt

Meine heutige Rede zur Dringlichen der SPÖ zur Krise am Arbeitsmarkt – längst nicht nur in Folge der Corona-Krise:

Im Herbst 2019 schon verlangsamte sich die Konjunktur in Deutschland, traten die strukturellen Probleme einer Wirtschaft und von Industrien, die auf Öl, Kohle und Gas basierten, offen zu Tage.
Die Corona-Krise hat diese strukturellen Probleme zugedeckt. Nun kommen alle Krisen zusammen – Corona-, Wirtschafts- und Beschäftigungskrise.

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#VfGH-Urteil zum Epidemiegesetz

Übrigens eine sehr interessante Stelle aus dem VfgH-Urteil zu den Covid-19-Verordnungen zum Wirkungsbereich des Epidemiegesetzes.

Der VfGH gibt damit nämlich all jenen Recht, die meinten, das Epidemiegesetz sei für eine Pandemie nicht anwendbar, da es nur für jene Betriebe gilt, von denen unmittelbar eine Gefahr ausgeht und die entsprechend behördlich zu schließen wären.

Gut, werden immer noch nicht alle so sehen (wollen). Allerdings sind ganz offensichtlich jene nicht so falsch gelegen, die meinten, es brauche andere rechtliche Maßnahmen als das Epidemiegesetz, um Unternehmen und Beschäftigte im Lockdown ökonomisch abzusichern. Das Epidemiegesetz hätte nämlich schlichtweg in der Breite nicht gegriffen.

#Es wird nicht ohne Vermögenssteuer gehen

Viel Wirbel hat zuletzt Werner Koglers Aussage verursacht, wonach sich die Frage nach der Vermögensbesteuerung zur Bewältigung der Krisenkosten erst „in ein paar Jahren“ stelle.
Aktuell stelle sich die Frage nicht, weil man günstig Schulden aufnehmen könne. Oberste Priorität hätten im Augenblick Investitionen und Entlastungsmaßnahmen um die Konjunktur wieder anzukurbeln, erst dann sollte über die Lastenverteilung der Krisenkosten diskutiert werden.

Was Werners Position mit Sicherheit nicht ist:

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