#VfGH-Urteil zum Epidemiegesetz

Übrigens eine sehr interessante Stelle aus dem VfgH-Urteil zu den Covid-19-Verordnungen zum Wirkungsbereich des Epidemiegesetzes.

Der VfGH gibt damit nämlich all jenen Recht, die meinten, das Epidemiegesetz sei für eine Pandemie nicht anwendbar, da es nur für jene Betriebe gilt, von denen unmittelbar eine Gefahr ausgeht und die entsprechend behördlich zu schließen wären.

Gut, werden immer noch nicht alle so sehen (wollen). Allerdings sind ganz offensichtlich jene nicht so falsch gelegen, die meinten, es brauche andere rechtliche Maßnahmen als das Epidemiegesetz, um Unternehmen und Beschäftigte im Lockdown ökonomisch abzusichern. Das Epidemiegesetz hätte nämlich schlichtweg in der Breite nicht gegriffen.