#Negativsteuer für Niedrigverdiener*innen

Wirklich nur 8 Euro Negativsteuer je Monat für Niedrigverdiener*innen?

Um die Spannung gleich zu nehmen: Nein, das ist einfach falsch.

Aber von Anfang an:

    • Im Herbst 2019 wurden Teile der noch unter türkis-blau vereinbarten Steuerreform vorgezogen und beschlossen. Ein Teil dieser Steuerreform war eine Tarifreform, ein anderer Teil auch ein Sozialversicherungsbonus – also eine Negativsteuer – von zusätzlich bis zu 300 Euro für Arbeitnehmer*innen, die aufgrund eines niedrigen (Jahres)Einkommens nicht einkommensteuerpflichtig sind. Sie erhalten einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück. Bislang konnten 400 Euro Negativsteuer geltend gemacht werden. Künftig sollten es bis zu 700 sein.
    • Die Negativsteuer gilt ab 1. Jänner 2020 und wird erstmalig mit der Arbeitnehmer*innenveranlagung 2021 ausbezahlt.
    • Im Regierungsprogramm ist als erster Schritt der Einkommensteuerreform eine Senkung des Einstiegssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent vorgesehen, nachdem der Sozialversicherungsbonus bereits im Herbst 2019 beschlossen wurde. In Folge der Krise wird dieser Beschluss – vor allem auf Initiative des grünen Vizekanzlers – vorgezogen. Eine durchaus sinnvolle Maßnahme, bringt sie doch eine Entlastung von bis zu 350 Euro und stärkt entsprechend die Kaufkraft. Um zusätzlich die untersten Erwerbseinkommen zu stärken wurde nun die Negativsteuer noch einmal um 100 Euro erhöht.
    • Damit erhöht sich die maximale Negativsteuer – also der Sozialversicherungsbonus – 2020 für die einkommensschwächsten Haushalte auf 400 Euro. Die 100 Euro Negativsteuer sind daher nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen Sozialversicherungsbonus.
    • 400 Euro, von denen Teilzeitbeschäftigte, Niedrigverdiener*innen, aber auch Menschen, die von längeren Phasen unterjähriger Arbeitslosigkeit betroffen sind profitieren. Eine Gruppe von Menschen, die nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise und des Lock-downs traurigerweise besonders stark gestiegen ist.
    • Das Problem bei der Negativsteuer ist, dass sie erst im Nachhinein, mit der Arbeitnehmer*innenveranlagung ausbezahlt wird. Das hängt damit zusammen, dass das Jahreseinkommen zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Und das liegt eben erst Ende des Jahres vor. Alternative Auszahlungsformen werden allerdings geprüft.
      Niedrigeinkommensbezieher*innen erhalten also deutlich mehr als eine Entlastung von 8 Euro/Monat. Wer das behauptet, blendet den bereits beschlossenen Sozialversicherungsbonus von 300 Euro aus. Die maximale Entlastung von Menschen, die keine Einkommensteuer zahlen und Menschen, die die welche zahlen, ist in absoluten Zahlen annähernd gleich.

Und gerade die Entlastung der Niedrigeinkommensbezieher*innen ist auch besonders wichtig: Verteilungs- wie Wirtschaftspolitisch.