Jetzt hat der VfGH noch zwei besonders harte Regelungen der Sozialhilfe neu als gesetzeswidrig aufgehoben:
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- Staffelung der Kinder-Richtsätzen: Mit der Anzahl der Kinder sollte die Kinder-Mindestsicherung sinken – von knapp 221 auf 44 Euro ab dem dritten Kind. Mehrkindfamilien hätte diese Kürzungen massiv getroffen, die Kinderarmut wäre noch weiter angestiegen, arme Kinder wären ihrer Perspektiven beraubt worden.
Verfassungswidrig, hat der VfGH geurteilt und dabei auch einen Verstoß gegen Kinderrechte verortet.
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- Der Arbeitsqualifizierungsbonus: Wer mangelnde Deutsch- und Englischkenntnisse aufweist, dem/der sollten 300 Euro der Mindestsicherung gestrichen und in Form von Sachleistungen – Sprachkursen – rückerstattet werden. Eine Maßnahme, die wohl schnurstracks in die Armutsfalle führen würden.
Auch dieser „Bonus“ ist verfassungswidrig, weil es keinen sachlichen Zusammenhang zwischen Sprachkenntnissen und Sozialhilfebezug gibt. Zusätzlich ist dieser nämlich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – gibt es doch auch Jobs , die keine entsprechend guten Deutsch- bzw. Englischkenntnisse voraussetzen.
Zuletzt hat der VfGH auch den Gestaltungsspielraum für die Länder ausgeweitet, wenn es etwa heißt:
Bei der Auslegung eines Grundsatzgesetzes ist im Zweifelsfall diejenige Möglichkeit als zutreffend anzusehen, die der Ausführungsgesetzgebung den weiteren Spielraum lässt.
(vgl. VfSlg. 3649/1959)
Jedenfalls ist heute ein guter Tag im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Ein Tag, der Hoffnung gibt.