#Sozialversicherungsreform in Kernpunkten verfassungswidrig

VfGH-Urteil bestätigt wichtige Kritikpunkte der Grünen

Das heutige VfGH-Erkenntnis hat den Kritiker*innen der türkis-blauen Sozialversicherungsreform – darunter waren und sind auch die Grünen – in wichtigen Punkten recht gegeben.


In anderen allerdings nicht.

    • U. a. aufgehoben hat der VfGH etwa die Übertragung der SV-Prüfung an das Finanzamt. Die Prüfung der Beiträge muss damit bei den Sozialversicherungen bleiben. Ganz wichtig: weil die SV etwa die richtige Einstufung im KV überprüft bzw. welches Beschäftigungsverhältnis – oder Umgehungen dessen – vorliegen. Den Kassen hätten Einnahmenverluste gedroht. Das ist einmal abgewendet!
    • Die politische Einflussnahme des Ministeriums auf die Selbstverwaltung wurde deutlich begrenzt, Bestimmungen über den Eignungstest für Vertreter*innen – eine Maßnahme, die in die Selbstverwaltung und in die Beschickung durch die Träger der Selbstverwaltung eingreift – wurden ebenfalls aufgehoben.

Nicht aufgehoben wurde:

    • die Zusammenführung (Fusion) der Länderkassen zu einer ÖGK – für uns Grüne weniger ein Problem, auch wenn uns die Stärkung der Länderkassen – etwa bei der regionalen Gesundheitsplanung – ein Anliegen gewesen wäre.
    • Schwerwiegend ist der VfGH-Spruch betreffend der Zusammensetzung der Gremien: der VfGH sieht es nicht als Widerspruch zu Selbstverwaltung und demokratischen Grundsätzen, dass die SV-Gremien je zur Hälfte von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen beschickt werden – obwohl Dienstgeber*innen nicht in der ÖGK versichert sind. Das erleichtert natürlich Arbeitgeber*innen die Durchsetzung ihrer Interessen – wie etwa die von Seiten der Wirtschaft geforderten Verschärfungen beim Krankenstand inklusive der Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten!
      Die Parität erschwert die Verbesserung von Leistungen für die Versicherten – die Arbeitnehmer*innen. Die Interessenslagen von Versicherten und Dienstgeber*innen, die Sozialversicherungsbeiträge v. a. als Lohnnebenkosten ansehen, sind nun mal nicht ident.

Wir werden uns jedenfalls auch weiterhin für eine Demokratisierung der Sozialversicherungen einsetzen. Und aktuell insbesondere dafür, dass die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten und Verschärfungen bei Krankenständen verhindert werden.