#Doppelbudget 2028/29: Jetzt auch noch Pensionskürzungen für Arbeitslose

Im kürzlich beschlossenen Doppelbudget 2028/29 der ÖVP-SPÖ-Regierung findet sich eine Maßnahme, die besonders perfide ist: Menschen, die das Pech haben, länger arbeitslos zu sein und über eine längere Dauer Notstandshilfe zu beziehen, denen wird jetzt auch noch ihre künftige Pension gekürzt.

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#Schulungszuschlag neu: Jetzt auch bei der Sozialhilfe!

Ein weiterer sozialpolitischer Erfolg der Grünen: Der Schulungszuschlag neu –  der ehemalige „Bildungsbonus“  –  wird auch auf Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen ausgeweitet. Diese wichtige Maßnahme wurde am 28. Februar im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Erstaunlicherweise ausgerechnet gegen die Stimmen der selbsternannten Bildungs- bzw. Sozialparteien NEOS und SPÖ. Aber fangen wir von vorne an …

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#ÖVP-„Österreichplan“: Und wieder einmal Kürzungsfantasien in türkis

Inzwischen versucht die ÖVP schon gar nicht mehr, ihre Kürzungsfantasien bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – sprich „degressives Arbeitslosengeld“, also  zu Beginn 70%, dann sinkend, dafür eine zweiwöchige Wartefrist – zu verschleiern (Spoiler: alleine diese Maßnahme hätte vielen Arbeitslosen Kürzungen gebracht – mit ein Grund, warum wir der Arbeitslosengeld-Reform nicht zustimmten). Im „Österreich“-Plan ist von einer Erhöhung zu Beginn schon gar keine Rede mehr, dafür von einer Kürzung des Arbeitslosengelds unter eine Nettoersatzrate von 50 %.  Einfach ehrlich, einfach ÖVP.  So wenig neu  und jedenfalls erwartbar.

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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut

Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern

    • die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
    • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
    • eine Ausgleichszulage beziehen
    • oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat

sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.

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