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#Budgetkonsolidierung und „Lohnnebenkostensenkung“: Wer hat, dem wird gegeben
Doppelbudget 2027/28 – das ist streckenweise so absurd, bösartig und zynisch, dass man es eigentlich gar nicht glauben möchte. Es ist aber kein schlechter Traum. Es ist leider Realität.
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#Schulungszuschlag neu: Jetzt auch bei der Sozialhilfe!

Ein weiterer sozialpolitischer Erfolg der Grünen: Der Schulungszuschlag neu – der ehemalige „Bildungsbonus“ – wird auch auf Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher:innen ausgeweitet. Diese wichtige Maßnahme wurde am 28. Februar im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Erstaunlicherweise ausgerechnet gegen die Stimmen der selbsternannten Bildungs- bzw. Sozialparteien NEOS und SPÖ. Aber fangen wir von vorne an …
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#ÖVP-„Österreichplan“: Und wieder einmal Kürzungsfantasien in türkis
Inzwischen versucht die ÖVP schon gar nicht mehr, ihre Kürzungsfantasien bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – sprich „degressives Arbeitslosengeld“, also zu Beginn 70%, dann sinkend, dafür eine zweiwöchige Wartefrist – zu verschleiern (Spoiler: alleine diese Maßnahme hätte vielen Arbeitslosen Kürzungen gebracht – mit ein Grund, warum wir der Arbeitslosengeld-Reform nicht zustimmten). Im „Österreich“-Plan ist von einer Erhöhung zu Beginn schon gar keine Rede mehr, dafür von einer Kürzung des Arbeitslosengelds unter eine Nettoersatzrate von 50 %. Einfach ehrlich, einfach ÖVP. So wenig neu und jedenfalls erwartbar.
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#Beschlossen: Ein nächster Schritt gegen Kinderarmut
Gestern hat der Nationalrat den zweiten Teil des Pakets für Kinder aus armutsgefährdeten Familien, ein Paket zur Eindämmung von Kinderarmut – beschlossen. Kinder, deren Eltern
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- die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe,
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
- eine Ausgleichszulage beziehen
- oder alleinerziehend bzw. alleinverdienend bis 2000 Euro brutto/Monat
sind, erhalten zu den aktuell bestehenden Familienleistungen (wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Kinderzuschlag in der Sozialhilfe, Familienzuschlag im ALG bzw. in der NH) zusätzlich 60 Euro monatlich je Kind – und das über eineinhalb Jahre, von Juli 2023 bis Dezember 2024.
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