Die Notstandshilfe bleibt bis Ende März auf Arbeitslosengeld erhöht. Eine wichtige Maßnahme um Armutsgefährdung einzudämmen. Denn 46 % der Langzeitbeschäftigungslosen – viele von ihnen Notstandshilfebezieher*innen – sind armutsgefährdet.
Die Verlängerung der aktuellen Notstandshilferegelung – sie gilt übrigens seit März 2020 – ist ein Beitrag zu verhindern, dass die Gesundheitskrise zu einer tiefgreifenden sozialen Krise wird.
Die Notstandshilfe ist die Folgeleistung des Arbeitslosengelds und beträgt zwischen 92 und 95 % des Arbeitslosengelds. Insbesondere Menschen, die schon länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kommt die Erhöhung der Notstandshilfe zugute.
Der Beschluss findet in der Februar-Sitzung des Nationalrats statt. Die Notstandshilfe wird rückwirkend für Jänner ausbezahlt.