#Pensionserhöhung 2023 – zwischen 5,8 und 10,2 Prozent

Am 5. Oktober wurde die Pensionserhöhung für 2023 im Sozialausschuss beschlossen. Nächste Woche folgt der Beschluss im Nationalratsplenum. Ab 1. Jänner erhalten dann über 2 Millionen Pensionist:innen in Österreich höhere Pensionen. Was viele nicht wissen: Die Pensionserhöhungen in Österreich erfolgen nach einer gesetzlichen Systematik. Einen gewissen Handlungsspielraum gibt es für die Politik allerdings dennoch.

Darum hier ein paar Hintergründe, Grundlagen, Zahlen, Daten und Fakten rund um das Wie und Warum von Pensionserhöhungen und zum – erfreulichen – aktuellen Pesnsionsbeschluss.

    • Es gibt eine seit Jahrzehnten bestehende Formel zur Berechnung der Pensionsanpassung, die nicht einfach und ohne erhebliche Nebenwirkungen verändert werden kann – der sogenannte gesetzliche „Anpassungsfaktor“. Dieser beträgt für die aktuelle Pensionserhöhung 5,8 %.
    • Dieser Anpassungsfaktor basiert auf der („rollierenden“) Inflation der gesetzlichen festgelegten Beobachtungszeitraums (August 2021 bis Juli 2022). Die Jahresinflation  erscheint im Vergleich zur aktuellen Monatsinflation als niedrig. Zusätzlich ist die Inflation nach Ende des gesetzlichen Beobachtungszeitraums weiter gestiegen.
    • Das System ist dabei so eingerichtet, dass der Kaufkraftverlust bei steigender Inflation im Folgejahr ausgeglichen wird. Das ist kein Sonderfall bei Pensionen – auch bei den Kollektivvertragsverhandlungen wird die Inflation der vergangenen Monate – also im Nachhinein – ausgeglichen. Tatsächlich geht das auch gar nicht anders, weil aktuelle Inflationswerte nicht per Knopfdruck festgestellt werden können, sondern üblicherweise erst zwei Monate später gesichert sind und künftige Inflationsraten nicht gesicherte Prognosewerte und daher mit hoher Unsicherheit behaftet sind.
    • Wenn die Inflation aber im und auch noch nach dem Beobachtungszeitraum steigt, führt dies zwangsläufig dazu, dass die Menschen im Verlauf des Folgejahres höhere Preise bezahlen, als durch die Pensionsanpassung abgedeckt werden konnte.
    • Gleichzeitig war und ist es unser Ziel, jene Menschen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind, sehr gezielt und konkret zu stärken. Das sind Menschen in armutsgefährdeten Haushalten und im Falle der Pension die 195.000 Bezieher:innen einer Ausgleichszulage.
    • Eine pauschale Anhebung der Pensionsanpassung ist dabei nicht zielführend, weil davon eben nicht allein sozial benachteiligte und akut bedrohte Gruppen gestärkt werden, sondern
      • einerseits Menschen mit besonders hohen Pension davon in absoluten Zahlen besonders stark profitieren
      •  und davon auch eine hohe Zahl von Menschen (etwa 500.000) profitieren, die zwar in Österreich eine sehr niedrige Pension erhalten, dazu aber auch aus dem Ausland eine deutlich höhere Pension erhalten (die Hälfte dieser Menschen lebt auch im Ausland und hat oft aus Österreich eine Pension von weniger als 100 Euro), ein zusätzliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder aus anderen Quellen (und daher keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage) hat,
      •  andererseits die für diese Gruppen aufgewandten Mittel besser und effektiver für Personen eingesetzt werden können (und sollen), die armutsgefährdet und sozial benachteiligt sind.
    • Dazu kommt, dass eine stufenweise prozentuelle Anhebung der Pension nach Einkommenshöhen auch auf Grund bereits vergangener Anhebungen bei hohen Pensionen (und tatsächlich sind das Pensionen ab 2500 Euro brutto, welche die obersten 18% aller Pensionen ausmachen) verfassungsrechtliche Probleme auslösen und diese Probleme in Jahren mit hoher Inflation sehr drängend sind. Der gesetzlicher Auftrag heißt Wert- bzw. Kaufkraftsicherung – und das gilt grundsätzlich auch für hohe Pensionen („Versicherungsprinzip“). Heißt: In Jahren mit hoher Inflation ist Gefahr der Aufhebung einer Bestimmung, mit der nach der Pensionshöhe unterschiedlich erhöht wird und die gesetzlich vorgeschriebene „Wertsicherung“  bei hohen Pensionen nur bedingt gegeben ist, daher  besonders groß.

Zusammengefasst: Wir wollen die zur Debatte stehenden mehr als vier Milliarden zusätzlichen Euro, die 2023 zur Erhöhung der Pensionen aufgewandt werden, möglichst gezielt zur Stärkung sozial benachteiligter Gruppen einsetzen, ohne aus populistischen Gründen teure Nebeneffekte in Kauf zu nehmen.

Denn vier Milliarden Euro sind kein Klacks – vier Milliarden Euro entspricht rund einem Prozent der gesamten, 2021 erbrachten Wertschöpfung in Österreich.

Und das haben wir gemacht:

    • Alle erhalten den nach der gesetzlichen Formel vorgesehenen Erhöhungsprozentsatz („Anpassungsfaktor“) von 5,8%.
    • Ab 2024 wird die gesamte gestiegene Inflation des zweiten Halbjahres 2022 automatisch mit dem nächstes „Anpassungsfaktor“ (rollierende Inflation von August 2022-Juli 2023) im nachhinein valorisiert – wie gesetzlich vorgesehen. j
    • Weil die Menschen aber ein Jahr lang die höheren Preise bezahlen müssen, ehe sie diese gesetzliche Valorisierung erhalten, gleichen wir für Pensionen bis etwa 1.700 Euro (etwa 62% aller Pensionen) den gesamten Nettobetrag zwischen den ermittelten 5,8% und der zuletzt vom WIFO prognostizierten Jahresinflation von etwa 8,3% für das ganze Jahr 2023 über eine Direktzahlung im März aus. Damit erreichen wir konkret die Menschen mit Pensionen, die es am stärksten benötigen, ohne unerwünschte Nebeneffekte in Kauf zu nehmen.
    • Zur Zurückdrängung von Armutsgefährdung, sozialer Ausgrenzung und Altersarmut erhöhen wir die Ausgleichszulage nicht um 5,8%, sondern um 7,8% auf 1.110 Euro (1.295 Euro/Monat) –  was zuzüglich der Einmalzahlung von 333,10 Euro im März – eine Pensionserhöhung von insgesamt 10,2 % für ‚Mindestpensionist:innen’ ausmacht.

Eine Erhöhung, die niedrige und mittlere Pensionen deutlicher stärker entlastet als hohe und dabei sowohl der Verpflichtung zur Wertsicherung als auch der Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs und der Armutsbekämpfung nachkommt. Dass die Erhöhung der Ausgleichzulage dabei auch  Sozialhilfe und Mindestsicherung anheben lässt ist ein positiver „Nebeneffekt“.